Frage an Karl Theodor von und zu Guttenberg von Heribert K. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrter Dr. Karl-Theodor Frhr. zu Guttenberg,
es geht um das Thema "Kreditwirtschaft", "Mitarbeitende Ehegatten" und sozialversicherungsrechtlicher Status. Ehegatten, die im Betrieb des anderen Ehegatten mitarbeiten und ihm in der heutigen Zeit, in welcher die Kreditwirtschaft für den kleinen Mittelstand nahezu zum Erliegen gekommen ist, ein Darlehen gewähren, verlieren ihren sozialversicherungsrechtlichen Status als Arbeitnehmer. Sie werden von der Rentenvers./Krankenvers. wie sog. "Mitunternehmer" behandelt. Anders stellt sich die Sachlage dar, wenn der Ehegatte seinen Betrieb in Rechtsform einer GmbH betreibt, bei welcher der andere Ehegatte Alleingesellschafter ist. Hier gewährt der andere Ehepartner der GmbH ein Darlehen. Eine Mitunternehmerschaft mit der GmbH gibt es nicht. Damit auch keine Probleme mit der Sozialversicherung. Sehen Sie eine derartige Gesetzessystematik in Zeiten der Wirtschaftskrise als gerecht an? Sollten diese Ehegatten-Darlehen nicht unabhängig von der Rechtsform des Darlehensnehmers rechtsformneutral behandelt werden? Was kann man dem mitarbeitenden Ehegatten anraten, wenn sich das Unternehmen des anderen Ehegatten in Liquiditätsproblemen befindet und die Bank kein Geld mehr gibt? Gehen die geleisteten Beiträge des mitarbeitenden Ehegatten in die Sozialversicherung/ Rentenversicherung tatsächlich bis auf die letzten 4 Jahre Beitragszahlung verloren, auch wenn der mitarbeitende Ehegatte 20 Jahre in die Rentenversicherung einbezahlt hat?
Mit den besten Grüßen aus Kulmbach
Ihr
Heribert Karsch
Sehr geehrter Herr Karsch,
vielen Dank für Ihre Frage vom 27.03.2009. Bitte erlauben Sie mir, Sie direkt an mein Abgeordnetenbüro im Deutschen Bundestag zu verweisen. Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage per E-Mail an karl-theodor.guttenberg@bundestag.de oder schriftlich an: Deutscher Bundestag, Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Um eine zeitnahe Beantwortung Ihrer Frage werde ich mich gerne bemühen und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Dr. Karl-Theodor Frhr. zu Guttenberg