Frage an Karl Theodor von und zu Guttenberg von Reinhard Z. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Ehrenwerter Herr Freiherr von und zu Guttenberg,
erklären Sie mir bitte den Unterschied, warum der Eine wegen eines Hiltergrusses vor 16 Jahren http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,595480,00.html "gefeuert" wird, wenn gleichzeitig vor knapp 4 Jahren ein oberfränkischer CSU-Kreisrat die Wiedereinführung des Volksgerichtshofes http://www.gavagai.de/skandal/HHD0802.htm fordern kann?
Kommentarlos hat dies in besagter Sitzung in einem öffentlichen Gebäude u.a. Ihr oberfränkischer Bezirkstagspräsident Dr. G. Denzler, als damaliger Ausschussvorsitzender zur Kenntnis genommen.
Warum gab es hier weder strafrechtlich noch parteiintern nie Konsequenzen oder misst man innerhalb der CSU gar mit zweierlei Maß?
MfG
R. Zwanziger
Sehr geehrter Herr Zwanziger,
ich werde eine persönliche Entscheidung nicht auf diesem Forum kommentieren und mich insbesondere nicht einem Vergleich mit einem anderen Sachverhalt unterziehen. Danke für Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Karl-Theodor zu Guttenberg, MdB
Generalsekretär der CSU