Frage an Karl Theodor von und zu Guttenberg von Michael P. bezüglich Recht
Sehr geehrter CSU-Generalsekretär !
Die moralische Rehabilitierung politisch verfolgter Deutscher/1945-49 in der SBZ/DDR geht auch IHRE CSU an.
Entspricht die nachstehende Beschlussfassung des Deutschen Bundestages (auf Empfehlung des Pet.-Auschusses) den rechtsstaatlichen und demokratischen Prinzipien IHRER CSU ?
- (...) Dabei ist jedoch eine Enteignung nach der so genannten demokratischen Bodenreform oder eine Industrieenteignung als solche einer Rehabilitierung nicht zugänglich, weil sämtliche Enteignungen auf besatzungsrechtlicher bzw. besatzungshoheitlicher Grundlage in den Jahren 1945 bis 1949 nicht mehr rückgängig zu machen sind. (...)
- (...) Die Frage der individuellen moralischen Rehabilitierung ist vom Bundesverfassungsgericht im Beschluss vom 9. Januar 2001 mit dem Hinweis auf den verfassungskonformen Weg über die Wiedergutmachung durch das Ausgleichsleistungsgesetz (AusglLeistG) beantwortet worden. (...) Dem Interesse der Betroffenen an einer moralischen Wiedergutmachung, die mangels darüber hinausgehender Eingriffe keine strafrechtliche oder verwaltungsrechtliche Rehabilitierung erhalten können, wird mit der Gewährung von Ausgleichsleistungen nach Auffassung des Petitionsausschusses hinreichend Rechnung getragen.
(Quellen: http://www.bundestag.de/ausschuesse/a02/uebersicht_abgeschlossen/bgr_16-00238.pdf
http://www.bundestag.de/ausschuesse/a02/uebersicht_abgeschlossen/index.html (lfd. Nr. 359))
Die Vorsitzende des Pet.-Ausschusses K. Naumann (Die Linke) schrieb mir unter abgeordnetenwach.de am 02.09.2008 hierzu, Zitat :
- "Die Frage nach einem Verbot oder Untätigkeit des Deutschen Gesetzgebers ist abwegig, da jede Fraktion im Parlament entsprechend den demokratischen Prinzipien tätig werden kann." (Zitat Ende)
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Meine Fragen an Sie :
1. Wird IHRE CSU eine entspr. Reha-Initiative in den Deutschen Bundestag einbringen ?
2. Wie kommt der Pet.-Ausschuss zu der unwahren Behauptung, das AusglLeistG aus 1994 ersetze ein rechtsstaatliches Reha-Gesetz ???
MfG
M. Pfeiffer
Sehr geehrter Herr Pfeiffer,
vielen Dank für Ihre Frage vom 04.11.2008. Bitte erlauben Sie mir, Sie direkt an mein Abgeordnetenbüro im Deutschen Bundestag zu verweisen. Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage per E-Mail an karl-theodor.guttenberg@bundestag.de oder schriftlich an:
Deutscher Bundestag, Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Um eine zeitnahe Beantwortung Ihrer Frage werde ich mich gerne bemühen und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Dr. Karl-Theodor Frhr. zu Guttenberg