Frage an Karl Theodor von und zu Guttenberg von Ralf W. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Dr. zu Guttenberg,
ich gehöre einem Softairclub an und beobachte die Gesetzeslage in den letzten Jahren sehr genau. Was mich sehr betrübt ist das die ganzen Softairspieler, welche vernünftig mit Ihren Waffen umgehen, sich nicht in Ihrer gewählten Sportart entfalten können, da Sie weder auf privaten noch auf gemieteten Geländen Ihre Sportart ausüben dürfen.
Wieso wird es in Deutschland nicht so gemacht wie z.b. in England oder Amerika.
In England müssen die Waffen zweifrabig oder durchsichtig sein und in Amerika muß das Ende vom Waffenlauf Signalrot gefärbt sein. Somit wären die Waffen von echten als Spielzeug zu unterscheiden.
Ebenso ist es doch sehr ungerecht das, wenn ein Softairverein einen Eigentümer eines Geländes gefunden hat, der eine Genehmigungdas dies Gelände für den Sport genutzt werden darf, kann dies Gelände nicht genutzt werden, weil die gesetzlichen Auflagen zur Nutzung zum Softair spielen dermaßen hoch sind das es nur mit erheblichem Kostenaufwand durchführbar wäre dies umzusetzen.
Sicherlich sollte überlegt werden, ob der Erwerb von solchen Waffen nicht erschwert wird, z.b. durch den kleinen Waffenschein oder ähnliches, aber man sollte doch berücksichtigen das man einen Teil der Bevölkerung in Ihren Persöhnlichkeitsrechten beschneidet.
Ich halte ebenfalls wie mein Vorschreiber ein komplettes Verbot für nicht sinngemäß und auch nicht zielführend.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Wudtke
Sehr geehrter Herr Wudtke,
vielen Dank für Ihre Zuschrift. Ihre Argumentation in Hinsicht auf die Möglichkeit der Markierung von Spielzeugwaffen zur Unterscheidung von reellen Waffen sowie die umstrittene Frage der Geländenutzung für Softairspiele sehe ich als Beitrag in einer Diskussion zum Waffengesetz. Ihr Einverständnis vorausgesetzt werde ich Ihre Anregungen an den relevanten Stellen einfließen lassen – selbst wenn ich persönlich an der einen oder anderen Stelle differierende Gedanken habe, insbesondere über den tieferen Sinn und Zweck dieser „Sport-“ bzw. „Spielart“.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Karl- Theodor zu Guttenberg