Frage an Karl Theodor von und zu Guttenberg von Jörg G. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Baron Guttenberg,
wie werden Sie in Sachen "embryonale Stammzellen - Fristverlängerung" im anstehenden Bundestagsbeschluß abstimmen? Bitte auch eine kurze Begründung.
Mit freundlichen Grüßen
Jörg Guttenberger
Sehr geehrter Herr Guttenberger,
vielen Dank für Ihre Frage zur Stichtagsregelung im Stammzellgesetz. In Deutschland ist es gemäß Embryonenschutzgesetz untersagt, menschliche Embryonen für Forschungszwecke zu zerstören oder dafür herzustellen. Laut Stammzellengesetz vom Juli 2002 ist es jedoch für "hochrangige Forschungsziele" möglich, embryonale Stammzellen zu verwenden, die vor dem Stichtag 1. Januar 2002 im Ausland gewonnen wurden.
Diese Regelung ist einer bis heute andauernden ethischen Debatte ausgesetzt. Wenn man über eine Novellierung des Stammzellengesetzes diskutiert, sollte die Achtung der Menschenwürde höchste Priorität haben. Entscheidend ist, die ethische Substanz des Gesetzes zu erhalten. Für den anstehenden Bundestagsbeschluss im Frühjahr werde ich mich gegen eine Stichtagsaufhebung oder -verschiebung aussprechen.
Mit der Stichtagsregelung soll durch die Importbeschränkung auch im Ausland die weitere Tötung von Embryonen, die für die Gewinnung von Stammzellen notwendig ist, verhindert werden.
Unabhängig von der Debatte um embryonale Stammzellengewinnung ist darauf hinzuweisen, dass bereits Erfolge mit adulten Stammzellen erzielt werden konnten, mit denen es gelungen ist, menschliche Hautzellen genetisch zu reprogrammieren. Meines Erachtens sollte verstärkt in die Forschung mit adulten Stammzellen investiert und hier gezielt gefördert werden. Da adulte Stammzellen im Organismus nach der Geburt während der gesamten Lebensdauer aus Organen wie Knochenmark, Haut etc. gewonnen werden können, ist diese Forschungsmethode in meinen Augen ethisch und rechtlich unbedenklich.
Ich weise bereits jetzt darauf hin, dass all jene, die im Zuge dieser Antwort – aus Gründen, die ich gänzlich respektiere, die ich aber möglicherweise mit meinem persönlichen Werteverständnis nicht im Einklang sehe – erneut die Diskussion über Abgeordnetenwatch suchen, wiederum auf diese Antwort verweisen werde sowie auf Beiträge in den kommenden Bundestagsdebatten bzw. im einschlägigen Schrifttum.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Karl- Theodor zu Guttenberg