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Karl Theodor von und zu Guttenberg
CSU
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Frage von Johanna W. •

Frage an Karl Theodor von und zu Guttenberg von Johanna W. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrter Herr Freiherr von und zu Guttenberg,

als Juristin kann ich es mir leider nicht verkneifen ihre nicht ganz sachgemäße Antwort zur UN Konvention gegen Korruption zu korrigieren. Zwar gehöre ich nicht zu Ihrem Gebiet, aber es ist mit Sicherheit auch in Ihrem Interesse Informationen für ihre Wähler richtigzustellen.
Also: In Deutschland existiert keine Abgeordnetenbestechung, wie sie jeder der ihre Antwort liest vestehen würde. Der Kauf und Verkauf einer Stimme für eine Wahl oder Abstimmung ist unter Strafe gestellt. Bestechlichkeit, wie sie bei Beamten ansonsten unter Strafe gestellt ist gilt nicht für Parlamentarier. Dies ist einer der Hauptpunkte wieso in Deutschland eine Ratifizierung der UNCAC noch nicht erfolgen kann. Die UNCAC fordert nämlich verpflichtend eine Gleichstellung von Beamten und Abegordneten bei den Bestechungsdelikten, was bei den Parlamentarieren bisher wohl für Verwirrung sorgte. Im Moment wird -falls sie nicht informiert sein sollten, auch über einen entsprechenden Gesetzesentwurf diskutiert.
Vielleicht interessieren ihre Fragesteller eher sachliche Antworten, anstatt Entrüstungen über die Fragestellungen.
Sollten Sie weitere juristische Fragen zum Umsetzungsstand der UNCAC in Deutschland haben, so bin ich gerne bereit Ihnen diese zu beantworten.

Beste grüße und weiterhin viel Erfolg!

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Antwort von
CSU

Sehr verehrte Frau Wsyluch,

vielen Dank für Ihre Zuschrift bezüglich der VN- Konvention gegen Korruption.

Die Bekämpfung von Korruption ist sowohl im nationalen als auch im internationalen Rahmen ein außerordentlich wichtiges Anliegen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion unterstützt deshalb die Bundesregierung in ihrem Kampf gegen Korruption nachdrücklich. Wie Sie sicherlich wissen, hat die Bundesregierung am 30. Mai 2007 den Gesetzentwurf für ein Strafrechtsänderungsgesetz verabschiedet und dem Bundesrat zur Stellungnahme zugeleitet (BR-Drs. 548/07). Mit diesem Gesetzentwurf werden Vorgaben aus diversen internationalen Rechtsinstrumenten zur Korruptionsbekämpfung, darunter auch des von Ihnen genannten UN-Übereinkommens gegen Korruption vom 31. Oktober 2003, in nationales Recht umgesetzt. Der Bundesrat in seiner Sitzung am 21. September 2007 beschlossen, gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen zu erheben. Das Gesetzgebungsverfahren wird nunmehr in der ersten Jahreshälfte 2008 im Deutschen Bundestag seinen weiteren Fortgang nehmen.

Im Übrigen wird nach meinen Informationen derzeit erwogen, das Ratifizierungsverfahren für das VN-Übereinkommen gegen Korruption vom 31. Oktober 2003 nunmehr einzuleiten. Auch dabei wird die Bundesregierung die volle Unterstützung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion finden. Ob und ggf. welche konkreten Veränderungen der strafrechtlichen Vorschriften über die Abgeordnetenbestechung diese Ratifizierung nach sich ziehen wird, bedarf jedoch noch der vertieften Prüfung. Ich bitte um Verständnis dafür, dass diese Prüfung derzeit noch nicht abgeschlossen ist.

Ich hoffe, mit meinen Ausführungen meine Position zur Genüge dargestellt zu haben und bedanke mich für Ihr Interesse. Ich bedauere jedoch die leider nicht gänzlich genügende Orthographie, Syntax und Grammatik einer Juristin.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Karl-Theodor zu Guttenberg