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Karl Theodor von und zu Guttenberg
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Frage von Iris B. •

Frage an Karl Theodor von und zu Guttenberg von Iris B. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Dr. von und zu Guttenberg!

Als angehende Juristin wundere ich mich doch sehr deutlich über Ihre ergänzende Antwort an Herrn Pfeiffer (v. 09. August) hinsichtlich der deutschen Binnenvertreibung aus der SBZ/DDR (in den Jahren 1945 bis 1949 duch deutsche Kommunisten).

Sie verweisen hier konkret auf Möglichkeiten einer Rehabilitierung dieser Zwangsvertriebenen durch Rechtsinstanzen der Russischen Förderation hin.

Wäre es nicht vielmehr Sache des souveränen Rechtsstaates Bundesrepublik Deutschland, die Opfer bzw. Betroffenen der pauschalen politischen Verfolgung durch deutsche Kommunisten im heutigen wiedervereinigten Deutschland zu rehabilitieren? Diese politische Verfolgung durch deutsche Kommunisten geschah doch auf deutschem Boden des heutigen deutschen Staatsgebietes. Es geht doch hier nicht um Pommern im heutigen Polen.

Nach meiner Kenntnis wurden doch unzweifelhaft große Teile des besitzenden Mittelstandes und alle sogenannten "Junker" über 100ha Landeigentum durch die deutschen SED Kommunisten pauschal kriminalisiert, diffamiert, politisch verfolgt, interniert, umgebracht oder zwangsvertrieben. Meines Wissens wurden bis heute nicht einmal die ausgesprochenen Kreisverweisungen gegenüber den Betroffenen dieser politischen Verfolgung und Binnenvertreibung formell aufgehoben.

Was hat die Russische Förderation mit den Schandtaten und Verbrechen deutscher SED Kommunisten zu tun, Herr Dr. von und zu Guttenberg?

Wie Sie wissen, wurden/werden die Vermögenswerte dieser politisch verfolgten Binnenvertriebenen aus der SBZ/DDR durch die Treuhandanstalt und deren heutige Rechtsnachfolger "privatisiert" und die Verkaufserlöse aus diesen Geschäften mit den kommunistischen Raubgütern behält unser Vater Staat für den Fiskus ein.

Halten Sie diese staatlichen "Rechtsgeschäfte" mit der Beute aus den weder gesühnten noch rehabilitierten kommunistischen Verbrechen für angemessen und rechtsstaatlich, Herr Dr. von und zu Guttenberg?

Hochachtungsvoll

gez.
Iris Berger

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Antwort von
CSU

Sehr verehrte Frau Berger,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur sog. „Bodenreform“ in der SBZ und dem daraus resultierenden Unrecht.
Bitte verstehen Sie mich nicht falsch: ich bin weder ein Verfechter noch ein Verteidiger dieser Unrechtsstaat. Durch mein Aufzeigen der Möglichkeit einer Rehabilitation durch die Russischen Behörden sollen keinesfalls die in der SBZ/ DDR verübten Verbrechen, die Art und Weise der Aufarbeitung dieser, oder der unbefriedigende Ist- Zustand verharmlost oder marginalisiert werden. Um jedoch im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten eine für die Betroffenen größtmögliche Wiedergutmachung, in welcher Form auch immer, zu erreichen, ist es wenig hilfreich durch lediglich am Prinzipiellen orientierte Aktionen diese Thematik zu überreizen und somit bereits im Vorfeld durchaus vorhandenes Pulver letztlich der Nutzlosigkeit anheim zu geben.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Karl-Theodor zu Guttenberg