Frage an Karl Theodor von und zu Guttenberg von Guido L. bezüglich Recht
Sehr geehrter Freiherr von und zu Guttenberg (auf die Anrede "Doktor" darf ich wohl im gegenseitigen Einvernehmen verzichten),
In Ergänzung zu meinen gestern an Sie gestellten Fragen:
Sie räumten heute gegenüber den (wenigen) Journalisten, die Ihrer ad hoc- Erklärung im Verteidigungsministerium beiwohnten, ein, dass Ihre Doktorarbeit wohl doch fehlerbehaftet sei (wofür Sie sich - das zu Ihrer zumindest teilweisen Ehrenrettung - direkt bei möglichen Betroffenen entschuldigten).
Meine ergänzende Frage an Sie:
Wären Sie, sollte Ihnen der Doktortitel von der Universität Bayreuth in absehbarer Zeit nicht aberkannt werden, bereit, dem Prüfungsgremium und Ihrem Doktorvater Prof. (em) Dr. jur. Dr.hc mult. Häberle vorzuschlagen, zumindest auf den Zusatz "summa cum laude" (freiwillig) zu verzichten und eine formale Korrektur der Benotung Ihrer Arbeit vorzuschlagen?
"Summa cum laude" besagt bekanntlich, dass es sich um eine Dissertation auf absolutem Spitzenniveau handelt und kaum noch zu "toppen" ist (wird unter Juristen übrigens auch extrem selten vergeben). Wenn Sie jetzt schon Fehler in Ihrer Arbeit selber einräumen, kann es sich ja wohl kaum noch um eine "Spitzen"-Leistung gehandelt haben, oder?
(Meine persönliche Wertung: Da hat Ihr Doktorvater bei der Bewertung Ihrer Dissertation wohl doch nicht so genau recherchiert. Ihm wäre ja sonst -zumindest ein Teil der- z.B. bei "GuttenPlag Wiki" im Internet momentan veröffentlichten Ungereimtheiten sicherlich aufgefallen.)
Es wäre nett, wenn Sie mir auch diese Frage beantworten würden.
Mit freundlichen Grüßen
Guido Langenstück