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Karl Theodor von und zu Guttenberg
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Frage von Michael B. •

Frage an Karl Theodor von und zu Guttenberg von Michael B. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Dr. Karl Theodor Freiherr von und zu Guttenberg,

ich finde zwar schade, dass Sie auf die Fragen der Bürger nur mit Standardantworten reagieren. Ein Großteil der Politikverdrossenheit der Bürger kommt aber eben aus dieser Wortlosigkeit der Politiker den Bürgern gegenüber.

Da ich als überzeugter Demokrat für einen offenen Dialog eintrete, stelle ich Ihnen trotzdem hiermit eine Frage. Bei Veröffentlichung und Nichtbeantwortung durch Sie, hätten wir einen erneuten Beweis der Bürgerferne der Politiker.

Nun zum Thema:
a) Das BMJ soll angeblich die Eckpunkte eines neuen Sorgerechtsgesetzes erarbeiten, als Folge des EMRGH-Urteils Zaunegger gegen Deutschland, in dem die Diskriminierung nicht verheirateter Väter durch §1626a BGB festgestellt wurde.

b) Bei der Erstellung des FamFG wurden große Kanzleien beauftragt bei der Erstellung des Gesetzes mitzuwirken: z. B. Frau Rakete-Dombek, http://tinyurl.com/2vwr9lo . Dabei kam z. B. sowas heraus, wie § 45 FamGKG, "(3) Ist der nach Absatz 1 bestimmte Wert nach den besonderen Umständen des Einzelfalls unbillig, kann das Gericht einen höheren oder einen niedrigeren Wert festsetzen.". Im Klartext: Die Anwälte können nun fleißig behaupten, dass der "Einzelfall" seeeeehr kompliziert sei, daher müsste der Streitwert doppelt so hoch sein, als nach Absatz 1 (also 6000 EUR/Kind).

c) Ihr eigenes Ministerium geriet in der Kritik der Medien, als Sie angeblich die Kanzlei Linklaters mit dem Entwurf eines "Gesetz zur Ergänzung des Kreditwesengesetzes" beauftragt hatten.

Aufgrund der sehr geheimnisumwitterten Eckpunkte des neuen Sorgerechts, scheinen erneut Großkanzleien im Einsatz zu sein.

Daher unsere Frage: Meinen Sie nicht, dass ein Gesetz, das von Juristen für Juristen erlassen wird, nicht im Sinne des "Wohles des Kindes" formuliert wird, siehe §45 FamGKG, weiter oben? Sind Sie nicht der Meinung, dass das was Ihnen vorgeworfen wurde, im Familienrecht an der Tagesordnung ist?

Mit freundlichen Grüßen
Michael Baleanu

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Baleanu,

vielen Dank für Ihre Frage vom 28. Juli 2010. Bitte erlauben Sie mir, Sie direkt an mein Abgeordnetenbüro im Deutschen Bundestag zu verweisen.
Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage per E-Mail an
karl-theodor.guttenberg@bundestag.de
oder schriftlich an:
Deutscher Bundestag, Platz der Republik 1, 11011 Berlin

Um eine zeitnahe Beantwortung Ihrer Frage werde ich mich gerne bemühen und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Dr. Karl-Theodor Frhr. zu Guttenberg

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.