Frage an Karl Theodor von und zu Guttenberg von Moritz M. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Sehr geehrter Herr zu Guttenberg,
Was für eine Erklärung haben Sie dafür, dass Sie deutsche Bundeswehrpiloten entgegen dem Beschluss des Bundestags an Kampfeinsätzen der Royal Air Force teilnehmen lassen, ja, dies laut der London Times sogar ausdrücklich befürwortet haben?
Die London Times schreibt in ihrer Onlineausgabe vom 4. April 2010:
"The Luftwaffe navigator’s role was specifically requested by Karl-Theodor zu Guttenberg, the German defence minister, as part of an effort to enhance the country’s involvement in the Afghan war."
Das britische Verteidigungsministerium hat diese Berichte inzwischen bestätigt.
1. Frage: Sind Sie sich darüber im klaren, dass das gegen das Mandat des Bundestags verstößt?
2. Frage: Warum bezeichnen Sie den Krieg in Afghanistan "umgangssprachlich" als Krieg? Liegt es an den Bestimmungen des Grundgesetzes, genauer gesagt, an Artikel 26 GG, der einen Angriffskrieg untersagt? Oder liegt es, falls es sich bei dem Afghanistan-Krieg NICHT um einen Angriffskrieg nach Artikel 26 GG handelt, an Artikel 115b GG, der besagt, dass im Verteidigungsfall der Oberbefehl an die Bundeskanzlerin übergeht und sämtliche Wahlen bis nach Beendigung des Verteidigungsfalls aufgeschoben werden?
Das Grundgesetz kennt nur diese zwei Definitionen von Krieg. Ist das der Grund, warum Sie bezüglich Afghanistan nicht von einem Krieg im Sinne von Krieg sprechen wollen?
Mit freundlichen Grüßen
Moritz Multerer
Quelle: http://www.timesonline.co.uk/tol/news/world/afghanistan/article7086699.ece
Sehr geehrter Herr Multerer,
vielen Dank für Ihre Frage vom 14. April 2010. Bitte erlauben Sie mir, Sie direkt an mein Abgeordnetenbüro im Deutschen Bundestag zu verweisen. Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage per E-Mail an karl-theodor.guttenberg@bundestag.de oder schriftlich an: Deutscher Bundestag, Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Um eine zeitnahe Beantwortung Ihrer Frage werde ich mich gerne bemühen und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Dr. Karl-Theodor Frhr. zu Guttenberg