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Karl Theodor von und zu Guttenberg
CSU
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Frage von Werner D. •

Frage an Karl Theodor von und zu Guttenberg von Werner D. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Guttenberg,

eine moralische aber auch juristische Frage die mich sehr bewegt.
Ein Soldat, welcher in einem Kriegseinsatz einen anderen Menschen tötet ist in erster Linie Soldat, handelt auf Befehl und ist weder moralisch noch juristisch belangbar für diese Tötung im Kriegseinsatz. Ich denke, dieser Gedanke ist historisch fundiert und völkerrechtlich anerkannt.

Was aber ist, wenn sich ein Soldat nicht im Krieg bzw. im Kriegseinsatz befindet und einen Menschen tötet. Dann ist er doch im völkerrechtlichen Sinne ein stinknormaler Mörder? Auch dann wenn er auf Befehl eines Vorgesetzten gehandelt hat, und so habe ich dies in meiner Wehrdienstzeit im Fach "Innere Führung und Recht" gelernt, diesen Befehl nicht verweigert hat?

Momentan ist der Zustand der, daß sich die Bundesrepublik Deutschland mit Afghanistan nicht im Krieg befindet. Bundeswehrsoldaten töten dort aber Menschen. Sicherlich nicht gewollt. Zum Teil aus Notwehr - aber auch diese ist justiziabel - aber auch du menschliche Fehleinschätzungen etc.
Meine Frage: Wäre es nicht aus juristischen Gründen besser, den faktischen Krieg in Afghanistan anzuerkennen, zu erklären, und offiziell zu machen, auch völkerrechtlich, um unsere Soldaten vor zukünftigen Klagen zu schützen?

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Decker,

vielen Dank für Ihre Frage vom 27.November 2009. Bitte erlauben Sie mir, Sie direkt an mein Abgeordnetenbüro im Deutschen Bundestag zu verweisen. Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage per E-Mail an karl-theodor.guttenberg@bundestag.de oder schriftlich an: Deutscher Bundestag, Platz der Republik 1, 11011 Berlin

Um eine zeitnahe Beantwortung Ihrer Frage werde ich mich gerne bemühen
und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Dr. Karl-Theodor Frhr. zu Guttenberg

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.