Frage von Harald M. • 20.11.2009
Frage an Karl Theodor von und zu Guttenberg von Harald M. bezüglich Finanzen
Ermässigter Steuersatz für Hotelbetriebe.
Gilt das auch für Speisen und Getränke in Gaststätten.
Sind auch Campingplätze als eingeschlossen ?
Gehen Sie davon aus, dass diese Betriebe die Steuerersparnis in vollem
Umfang an die Kunden weitergeben ?
Für wen erwarten Sie Nutzen aus dieser Massnahme ? Für Geschäftskunden ist
es Vorsteuer.
Glauben Sie, dass ein Privatkunde auf eine notwendige Hotelübernachtung
wegen der jetzt gültigen MWSt verzichtet (evtl. g a n z w e n i g e )
Ausnahmen in Grenzregionen.
Danke im Voraus für Ihre Aufklärung.
Gruss
Mühlhaus
Antwort ausstehend von Karl Theodor von und zu Guttenberg CSU