Frage an Karl Theodor von und zu Guttenberg von Anton G. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Sehr geehrter Dr. Freiherr von und zu Guttenberg,
die Generalstaatsanwaltschaft Dresden lehnt die Bearbeitung des Falls des Oberst Georg Klein mit dem Hinweis ab, dass dies nicht in ihren Zuständigkeitsbereich falle. Nach Auffassung der Dresdner Juristen liege in Afghanistan ein bewaffneter Konflikt im Sinne des Völkerrechts vor - ein Krieg also.
Bisher ist das ja nur die Einschätzung einer Staatsanwaltschaft, wenn es auch eine recht hoch angesiedelte ist. Was würde es eigentlich bedeuten, wenn jetzt unter diesen Vorbedingungen ein Prozess zustande kommt und damit ein deutsches Gericht anerkennt, dass in Afghanistan ein Krieg im Sinne des Völkerrechts herrscht?
Um die Frage noch genauer zu machen: Die Bundesrepublik führt dann ganz offiziell einen Krieg - aber was denn für einen? Einen Angriffskrieg dürfen wir laut Grundgesetz nicht führen. Ein Verteidigungskrieg ist es aber auch nicht - sonst wäre ja der Verteidigungsfall beschlossen worden, oder nicht?
Ich hoffe Sie können mir bei meinen Fragen weiterhelfen und danke Ihnen im Voraus schon mal für Ihre Mühen. Ich habe diese Frage auch an die Verteidigungspolitischen Sprecher der anderen im Bundestag vertretenen Parteien gestellt.
Mit freundlichen Grüßen
Anton Gorodezky
PS: Ich habe Ihnen diese Frage auch per eMail an Ihr Abgeordnetenbüro übersandt. Nichtsdestotrotz ist mir eine öffentliche Antwort lieber.