Frage an Karl Theodor von und zu Guttenberg von Werner K. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Bundesverteidigungsminister zu Guttenberg
Durch den „Wachwechsel“ im Bundesverteidigungsministerium hatte ich von Ihrem Vorgänger auf nachfolgende Fragen keine Antwort bekommen. Ich nehme doch an, dass Sie sich nun der Sache annehmen werden:
In der Fränkischen Landeszeitung vom 7. Oktober 2009 steht folgender Satz:
"Nach aktuellen Kenntnissen missachten die in Katterbach stationierten US-Streitkräfte keine verbindlichen Vorschriften. Das hat jetzt Bundesverteidigungsminister Dr, Franz Josef Jung der SPD-Landtagsabgeordneten Christa Naaß mitgeteilt" (Zitat Ende)
Hierzu Fragen, die Sie sicher leicht ohne Mithilfe Ihres Büros beantworten können müssten:
- Ist die TA-Lärm eine in der Bundesrepublik verbindliche Vorschrift?
- Liegt der Lärm, den die US-Hubschrauber bei ihren Übungen verbreiten innerhalb der in dieser TA-Lärm festgelegten Grenzen?
- Halten sich die US-Streitkräfte uneingeschränkt an ihre versprochenen Vorgaben, bewohntes Gebiet nicht für ihre Übungsflüge zu missbrauchen?
- Halten sich die US-Streitkräfte uneingeschränkt an die Bestimmungen der Luftfahrthandbuches, z.B. wenn sie um Aufhebung des Wochenendflugverbotes die Genehmigung der Bundeswehr brauchen?
- Unterliegen die in Katterbach stationierten US-Streitkräfte uneingeschränkt dem NATO-Oberbefehl und werden sie ihrer laut NATO-Truppenstatut festgelegten Aufgabe, die Bundeswehr bei der Landesverteidigung zu unterstützen wirklich gerecht?
- Wie können "militärische Übungsnotwendigkeiten" (laut Zeitungsbericht) mit den Erwartungen der Bevölkerung in Einklang gebracht werden, wenn die US-Army ihren Stützpunkt über Gebühr vergrößert, um danach Katterbach und Umgebung als größtes Hubschrauber-Manövergebiet außerhalb der USA zu missbrauchen?
Dass eventuelle Novellierungen der Bestimmungen (laut Zeitungsbericht) nicht hinnehmbare Auswirkungen auf den gesamten Flugbetrieb der Bundeswehr haben sollen, das möchte ich gerne genauer erklärt bekommen.
Mit friedlichen Grüßen
Werner Kopper