Frage an Karl Theodor von und zu Guttenberg von Fritz L. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Minister,
folgende Frage:
Könnten nicht alle Geschäfte die übers Internet ausgelöst werden und eine persöliche bzw. Geldleistung nach sich ziehen, grundsätzlich nur gelten durch eine gegengezeichnete Bestätigung in Papierform?
1. So würde den dubiosen Geschäften übers Internet ein Riegel vorgeschoben
und der Normalbürger könnte Geschäfte übers Internet beruhigter tätigen.
2. Als Nebeneffekt würden die Arbeitsplätze "Postdienst " sicherer.
3. Anregung war Ihr Auftritt in Nankendorf bei Bareuth
Sehr geehrter Herr Liebelt,
vielen Dank für Ihre Frage vom 23.08.2009. Bitte erlauben Sie mir, Sie direkt an mein Abgeordnetenbüro im Deutschen Bundestag zu verweisen. Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage per E-Mail an karl-theodor.guttenberg@bundestag.de oder schriftlich an: Deutscher Bundestag, Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Um eine zeitnahe Beantwortung Ihrer Frage werde ich mich gerne bemühen und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Dr. Karl-Theodor Frhr. zu Guttenberg