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Karl Theodor von und zu Guttenberg
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Frage von Carsten K. •

Frage an Karl Theodor von und zu Guttenberg von Carsten K. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr zu Guttenberg,

der Presse ist zu entnehmen, dass das "Gesetz zur Ergänzung des Kreditwesengesetzes" vollständig von der britischen Großkanzlei Linklaters ausgearbeitet wurde ( http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/996/483443/text/ ).

Hierzu habe ich einige Fragen:

1. Stimmt das?
2. Warum wurde das Gesetz nicht von Ihnen selbst ausgearbeitet?
3. Warum wurde das Gesetz nicht vom Bundeswirtschaftsministerium ausgearbeitet?
4. Wie hoch sind die hierfür entstandenen Kosten beziehungsweise das Honorar, welches die Kanzlei Linklaters erhält?
5. Gab es für die Ausarbeitung des Gesetzes eine öffentliche europaweite Ausschreibung?

Mit freundlichen Grüßen,

Carsten Kosthorst

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Kosthorst,

vielen Dank für Ihre Frage vom 10.08.2009. Bitte erlauben Sie mir, Sie direkt an mein Abgeordnetenbüro im Deutschen Bundestag zu verweisen. Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage per E-Mail an karl-theodor.guttenberg@bundestag.de oder schriftlich an: Deutscher Bundestag, Platz der Republik 1, 11011 Berlin

Um eine zeitnahe Beantwortung Ihrer Frage werde ich mich gerne bemühen und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Dr. Karl-Theodor Frhr. zu Guttenberg