Frage an Karl Theodor von und zu Guttenberg von Thorsten B. bezüglich Jugend
Sehr geehrter Herr von und zu Gutenberg,
sicher ist Ihnen bekannt, daß gegen Ihre Kollegin Frau von der Leyen Anzeige wegen des Besitzes und der Verbreitung von Kinderpornografie erstattet wurde.
Leider wurde das Verfahren trotz öffentlichen Interesses eingestellt. Sind Sie der Meinung, daß die Strafbarkeit des Besitzes und der Verbreitung von Kinderpornografie bei Mitgliedern des Bundestages ihre Grenzen finden muss.
Mit welchem Argument würden Sie die öffentliche Vorführung von Kinderpornografie durch Ihre Kollegin von der Leyen rechtfertigen.
Stimmen Sie mir nicht zu, daß im Interesse des Ansehens des Deutschen Bundestages eine sofortige Rücktrittsforderung gegen Frau von der Leyen angebracht wäre?
Oder gilt für Mitglieder des Deutschen Bundestages eine mir bisher unbekannte gesetzliche Regelung?
Die Frage ist weder beleidigend noch diffamierend gemeint sondern entspricht der Frage die sich mehrere Tausend Bürger angesichts der Ereignisse und Diskussion um die Sperre täglich stellen.
Über eine tasächliche Stellungnahme Ihrerseits freue ich mich.
Sehr geehrter Herr Baumann,
vielen Dank für Ihre Frage vom 21.05.2009. Bitte erlauben Sie mir, Sie direkt an mein Abgeordnetenbüro im Deutschen Bundestag zu verweisen. Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage per E-Mail an karl-theodor.guttenberg@bundestag.de oder schriftlich an: Deutscher Bundestag, Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Um eine zeitnahe Beantwortung Ihrer Frage werde ich mich gerne bemühen und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Dr. Karl-Theodor Frhr. zu Guttenberg