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Karl Theodor von und zu Guttenberg
CSU
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Frage von Stefan S. •

Frage an Karl Theodor von und zu Guttenberg von Stefan S. bezüglich Jugend

Sehr geehrter Herr Guttenberg,

das Landgericht Hamburg hat in einem Urteil für Recht erkannt (Az.: 308 O 548/08), dass einem Provider Sperren von Seiten auf Grundlage von DNS-Einträgen nicht zumutbar seien, da der Aufwand in keinem vernünftigen Verhältnis zum Nutzen stünde, da diese Art Sperre sehr leicht zu umgehen sei.
Inwieweit wird dieses Urteil einen Einfluss auf die von der Bundesregierung geplanten Sperrmaßnahmen gegen Seiten mit kinderpornographischem Inhalt haben?
Mit freundlichen Grüßen,

Stefan Schneider

Portrait von Karl Theodor von und zu Guttenberg
Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Schneider,

vielen Dank für Ihre Frage vom 14.05.2009. Bitte erlauben Sie mir, Sie direkt an mein Abgeordnetenbüro im Deutschen Bundestag zu verweisen. Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage per E-Mail an karl-theodor.guttenberg@bundestag.de oder schriftlich an: Deutscher Bundestag, Platz der Republik 1, 11011 Berlin

Um eine zeitnahe Beantwortung Ihrer Frage werde ich mich gerne bemühen und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Dr. Karl-Theodor Frhr. zu Guttenberg

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.