Frage an Karl Theodor von und zu Guttenberg von Stefan S. bezüglich Jugend
Sehr geehrter Herr Guttenberg,
das Landgericht Hamburg hat in einem Urteil für Recht erkannt (Az.: 308 O 548/08), dass einem Provider Sperren von Seiten auf Grundlage von DNS-Einträgen nicht zumutbar seien, da der Aufwand in keinem vernünftigen Verhältnis zum Nutzen stünde, da diese Art Sperre sehr leicht zu umgehen sei.
Inwieweit wird dieses Urteil einen Einfluss auf die von der Bundesregierung geplanten Sperrmaßnahmen gegen Seiten mit kinderpornographischem Inhalt haben?
Mit freundlichen Grüßen,
Stefan Schneider
Sehr geehrter Herr Schneider,
vielen Dank für Ihre Frage vom 14.05.2009. Bitte erlauben Sie mir, Sie direkt an mein Abgeordnetenbüro im Deutschen Bundestag zu verweisen. Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage per E-Mail an karl-theodor.guttenberg@bundestag.de oder schriftlich an: Deutscher Bundestag, Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Um eine zeitnahe Beantwortung Ihrer Frage werde ich mich gerne bemühen und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Dr. Karl-Theodor Frhr. zu Guttenberg