Frage an Karl Theodor von und zu Guttenberg von Oliver G. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr zu Guttenberg,
mit Befremden habe ich soeben ihren Kommentar zur Onlinepetition zum Thema "Sperren von Internetseiten mit kinderpornographischen Inhalten" gesehen. Scheinbar haben sie sich den Inhalt der Petition bisher nicht angesehen, anders kann ich mir ihre Aussage, dass die Unterzeichner dagegen wären die Verbreitung von kinderpornographischen Inhalten im Internet zu verbreiten, nicht erklären. Mittlerweile halten fast 60000 Menschen *die Mittel* für falsch, nicht das Ziel.
Die Frage die sich mir stellt, ist, folgende: Um Zugänge zu Servern mit kinderpornographischen Inhalten zu sperren müssen diese eben erstmal ermittelt werden. Wenn das getan wurde ist es nach deutscher und eurpäischer Rechtslage (ein Großteil der Server mit diesen Inhalten steht in Deutschland und Europa) ein leichtes gegen die Betreiber juristisch vorzugehen. Das Internet ist also *kein* rechtsfreier Raum. Warum wird dieses Rechtsmittel nicht genutzt?
Zum Abschluss noch die Frage, ob sie ernsthaft die mittlerweile über 57000 Unterzeichner der Petition in den Dunstkreis Pädokrimineller stellen möchten.
Mit freundlichem Gruß
Oliver Gierke

Sehr geehrter Herr Gierke,
vielen Dank für Ihre Frage vom 08.Mai 2009. Hiermit erlaube ich mir, Sie direkt an mein Abgeordnetenbüro im Deutschen Bundestag zu verweisen. Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage per E-Mail an karl-theodor.guttenberg@bundestag.de oder schriftlich an:
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Um eine zeitnahe Beantwortung Ihrer Frage werde ich mich gerne bemühen und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Dr. Karl-Theodor Frhr. zu Guttenberg