Frage an Karl Synek von Daniel B. bezüglich Umwelt
Sehr geehrter Herr Synek,
meiner Auffassung schreibt sich Ihre Partei u. a. den Umweltschutz und den damit verbundenen Tierschutz auf die Fahne.
In Bayern hat das Tierschutzgesetz Verfassungsrang.
Wie kann es dann sein, dass es seites des Gesetzgebers erlaubt wird, Tiere ohne Betäubung zu töten, bzw. zu Schächten. Gem. § 4 des Tierschutzgesetzes darf keinem Tier unnötig Schmerzen zugefügt werden. Wieso wurden hier für muslimisch oder jüdisch gläubige Menschen Ausnahmen geschaffen, wenn man bedenkt, dass es Vertreter dieser Glaubensgemeinschaften gibt, welche durchaus sagen, dass das betäuben eines Tieres, vor der eigentlichen Schächtung nicht gegen ihren Glauben an sich verstößt? Außerdem wäre zu beachten dass europäische Nachbarn das Schächten generell verboten haben!
Ferner würde mich interessieren, welchen Standpunkt Ihre Partei in Bezug auf das Jagdrecht, welches von der CSU Fraktion im Landtag ja geschützt wird wie eine heilige Kuh, vertritt?
Für die Beantwortung dieser beiden Themenkomplexe bedanke ich mich im Voraus und wünsche auch Ihnen viel Erfolg im Wahlkampf.
Sehr geehrter Herr Burger,
Tiere ohne Betäubung zu töten ist eine krasse Sache und ist ausser unserem Kulturkreis. Im Passauern Schlachthof gibt es seit zwei Jahren eine angeblich ziemlich teuere Vorrichtung, welche es ermöglicht, dass die Tiere ohne Todesangst geschlachtet werden. Ich habe sie mir noch nicht angesehen, weil ich den Schlachthof nicht gern betrete.
Zum Jagdgesetz kann ich nichts sagen, weil ich es nicht kenne. Barbara Rütting ist im Landtag dafür unsere bisherige Spezialistin. Nur so viel - privat mag ich generell die Jagd nicht und ich könnte auch nicht schiessen.
Beste Grüße Karl Synek