Frage an Karl-Ludwig von Danwitz von Georg W. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie
Sehr geehrter Herr von Danwitz,
in einer Podiumsdiskussion mit dem Titel "Inklusion quo vadis" am 8.10.2010 im Rahmen der "Woche des Down-Syndroms" in Hannover habe ich Sie als sehr engagierten Befürworter der Inklusion in Kitas und Schulen kennengelernt.
Inklusion bedeutet, das Kinder mit Behinderungen nicht in einer s. g. Förderschule (früher: Sonderschule) getrennt von Kindern ohne Behinderung beschult werden, sondern dass diese Kinder in der Regelschule beschult werden.
Im Bereich der Grundschule ist die inklusive Beschulung von Kindern mit Behinderungen zumindest ansatzweise und regional begrenzt umgesetzt. Mit weiterem Zulauf zur inklusiven Beschulung ist zu rechnen, zumal in Deutschland die entsprechende UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen im März 2009 in Kraft getreten ist und sich immer mehr Eltern zum Wohle ihrer Kinder auf den Rechtsanspruch auf Inklusion berufen.
Bei der Diskussion am 8.10. in Hannover wurde u. a. die Frage gestellt, wie sich der Rechtsanspruch auf Inklusion in den weiterführenden Schulen umsetzen lässt, da diese ja bereits jetzt mit Ausnahme der Integrierten Gesamtschulen nicht einmal die Inklusion, also das gemeinsame Lernen, von Schülern ohne Behinderungen gewährleisten. Vielmehr werden die Kinder am Ende des Vierten Schuljahres nach für Eltern völlig uneinsichtigen Kriterien mit unterschiedlichen "Schullaufbahnempfehlungen" ausgestattet, die erwiesenermaßen wenig aussagekräftig sind. Darauf aufbauend ist es nicht zuletzt abhängig von der gesellschaftlichen Stellung und pekunären Ausstattung (Stichwort Nachhilfeunterricht) der Eltern, ob ein Kind eine "höherwertige" Schullaufbahn einschlägt, als die Schullaufbahnempfehlung es nahelegt.
Mit dem Volksbegehren für gute Schulen versuchen derzeit die Eltern in Niedersachsen die von der Landesregierung verordnete Benachteiligung der Integrierten Gesamtschulen zu stoppen. Wie unterstützen Sie als Inklusionsbefürworter das Anliegen des Volksbegehrens für gute Schulen?