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Frage von Werner F. •

Frage an Karl-Heinz Klinger von Werner F. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Klinger,

danke für Ihre schnelle Antwort, nur das war nicht meine Frage. Da hat sich wohl jemand einen Scherz erlaubt und den in meiner Frage enthaltene Link auf die Petition getauscht. Vielleicht ist aber auch die Technik Schuld - ein Übertragungsfehler?

Die von mir eingereichte Petition trägt nicht die Nr. 9 sondern die Nr. 259. Sie beschäftigt sich mit der Umsatzbesteuerung. Sicher kennen Sie die jetzigen Pläne der Bundesregierung.

Ich setze mich für eine generelle Ist-Besteuerung bei allen Umsätzen einschl. Vorsteuern ein. Die Bundesregierung hat diesen Ansatz leider abgelehnt, weil er angeblich eine hohe Finanzierungslücke aufweisen soll - nur wo bitte soll die entstehen? Ist das ein politisches Tarnargument oder fehlt diesen "Experten" wirklich der gesunde Menschenverstand? Wie beurteilen Sie das denn und/oder die OFD in MV?

Ihrer Sichtweise zur falschen Petition kann ich mich durchaus anschließen, obwohl eine klare Regelung für alle überfällig ist. Dazu dann mehr in einer der nächsten Petitionen, denn wie formulierten Sie das doch so treffend:

...Der Staat bzw. die Gesellschaft ist nur so gut wie seine Bürger/innen, deshalb sollte überlegt werden, was man für den Staat tun kann... (Genau das machen wir!)

P.S.: Der "Kollege" bezieht sich darauf, dass ich Betriebsprüfer bin - in Bayern.

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Antwort von
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Hallo, Herr Fischer,
bei mir war eindeutig der Link auf diese Petition.
Na, was soll`s.
Zur Istversteuerung:
Es ist tatsächlich so, dass es zu einer späteren Einnahme der Umsatzsteuer führt. Praktisch wäre der Gedanke, allerdings meiner Erachtens nicht durchführbar.
Hier in M-V rechnen sie der Ministerin vom Haushalt bereits den Zinsvorteil aus, wenn Gehälter, Rechnungen oder Lastschriften allgemein um Stunden später aufgegeben werden. leider wird vom FinMin darauf eingegangen. ES ist also nicht davon auszugehen, dass eine Istversteuerung durchsetzbar wäre.
Außerdem gebe ich zu bedenken, dass eine Istversteuerung völlig vom Zivilrecht abweichen würde und in den letzten Jahrzehnten der Versuch unternommen wurde Steuerrecht und Zivilrecht immer mehr zusammenzuführen.
Allerdings hat die Istversteuerung absolute Vorteile z.B. im Insolvenzverfahren bzw. kann diese verhindern, dass die Umsatzsteuerschuld der Sollversteuerung die Insolvenz beschleunigt. Der Bauwirtschaft ist man hier ja schon entgegen gekommen.
Nein, ich bin nicht der Ansicht, dass das Istverfahren kommen sollte. Kann es mir nur partiell vorstellen, was aber wieder zu einer weiteren Vorschrift führt und nicht zur Steuervereinfachung.
MfG Klinger