Frage an Karl Braun von Reinhard S. bezüglich Familie
Sehr geehrter Herr Braun,
das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist, wie der Name schon sagt, für alle zuständig, nur nicht für Männer zwischen 18 und 65. Es zeigt sich aber immer mehr, daß es Bereiche gibt, in denen gerade diese Bevölkerungsgruppe entscheidend diskriminiert wird, zum Schaden der gesamten Bevölkerung.
Beispiele: Kindern wird nach Trennung und Scheidung in erschreckendem Maße ihr Umgang zum erziehungswilligen und erziehungsfähigen Vater eingeschränkt oder gar vorenthalten. Obwohl Männer statistisch gesehen 7 Jahre früher sterben, wird nur ein Frauengesundheitsbericht, aber kein Männergesundheitsbericht erstellt. Der Gewaltschutzparagraph wird ausgiebig mißbraucht nach dem Motto: „Gewalt im Haus: Mann muß raus“, selbst wenn die Frau die Gewalttäterin ist.
Nötig wäre die Einrichtung einer männerpolitischen Abteilung in o.g. Ministerium (wie z.B. in Österreich). Werden Sie sich hierfür engagieren?
Der § 1626a BGB sorgt dafür, daß bei nichtverheirateten Paaren der Mann nur dann das gemeinsame Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder erhält, wenn die Frau dies will. Dies verstößt gegen die Grundgesetzartikel 3 Abs.2 („Männer und Frauen sind gleichberechtigt“) und 6 Abs.5 (Gleichbehandlung von nichtehelichen und ehelichen Kindern). Das Bundesverfassungsgericht hat sich um diese Tatsache am 29.1.2003 herumgemogelt, indem es zwar festgestellt hat, daß der entsprechende Passus möglicherweise grundgesetzwidrig ist, die Überprüfung dieser Frage und ggfls. Änderung des Gesetzes aber dem Gesetzgeber aufgetragen hat. Seither ist in diesem Punkt nichts Entscheidendes passiert.
Werden Sie sich für eine Streichung der diskriminierenden Passage in § 1626a BGB einsetzen?
Mit freundlichen Grüßen,
Reinhard Schöller