Frage von Chris U. • 10.11.2007
Antwort von Karin Roth SPD • 19.11.2007
(...) Für alle verdeckten Ermittlungsmaßnahmen gilt darüber hinaus eine Reihe von Verfahrensregelungen. Sie verbessern den Grundrechtsschutz aller, die von verdeckten Ermittlungsmaßnahmen betroffen sind: Richtervorbehalt bei allen eingriffsintensiven verdeckten Ermittlungsmaßnahmen, umfassende, gerichtlich kontrollierte Benachrichtigungspflichten, Einführung eines nachträglichen Rechtsschutzes bei allen verdeckten Ermittlungsmaßnahmen und die Einführung von einheitlichen Kennzeichnungs-, Verwendungs- und Löschungsregelungen. (...)