
(...) auch ich halte die Meisterprüfung für längst überholt und begrüße die, in den letzten Jahren stattgefundenen Lockerungen. In Bezug auf die Niederlassungsfreiheit im EU-Binnenmarkt, bedeutete der Meisterzwang bis zur Reform der Handwerksordnung von 2004 in der Tat, dass den eigenen Staatsbürgern/innen erheblich höhere Auflagen abverlangt werden durften, denn was man seinen eigenen Staatsbürgern an Qualifikationen auferlegt, fällt unter die immer wieder auch von Deutschland in Europa eingeforderte Subsidiarität. (...)