
(...) Mit Gesundheitsschutz der Beschäftigten, mit Patientenwohl oder Verbraucherschutz sind solche Regelungen in keiner Weise vereinbar. Für mich gilt: Bereitschaftsdienst ist grundsätzlich Arbeitszeit. So hat der Europäische Gerichtshof geurteilt und so haben wir auch als Europäisches Parlament in erster Lesung gestimmt. (...)