Frage an Karin Eggers von Jürgen K. bezüglich Gesundheit
Guten Tag sehr verehrte Frau Eggers,
können Sie mir bitte mitteilen, welches Verwaltungskonzept bezüglich der Rückführungsgarantie für die Mitarbeiter der an Asklepios verkauften Kliniken durch den Senat bei der Entscheidung über den Verkauf zugrunde gelegt wurde.
Ich habe mich in den vergangenen Monaten äußerst intensiv bemüht, eine Antwort auf diese Frage zu finden. Ich finde jedoch keinerlei Hinweise und bekomme auf meine fernmündlichen Anfragen in der Gesundheits- und in der Finanzbehörde darauf keine Antworten.
Wegen der gegenwärtigen Sachlage bei der Rückführung der bisherigen Asklepiosmitarbeiter, ergibt sich ein Anschein, der bei mir einen immer dringenderen Bedarf an Erklärung hervorruft. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der seinerzeitige Verkauf der Kliniken unter der Zusage des Rückkehrrechts der Mitarbeiter der verkaufen Einrichtungen auf einer inhaltsleeren Grundlage erfolgt ist.
Sehr geehrter Herr Klinger,
vielen Dank für Ihr Interesse. Zunächst möchte ich daran erinnern, dass das Rückkehrrecht einer Garantievereinbarung zwischen Senat und LBK bereits aus den 90ern zugrunde liegt, also zu Zeiten der SPD Regierung.
Der Eingliederungsprozeß der Rückkehrerinnen und Rückkehrer aus den Asklepios-Kliniken, zur Zeit 1400, ist für die hamburgische Verwaltung eine große Herausforderung. Es setzt von allen Beteiligten ein hohes Maß an Solidarität und Flexibilität voraus. Der Senat verfolgt das Ziel In erster Linie Rückkehrer dauerhaft auf vorhandene, ausfinanzierte Stellen im internem Arbeitsmarkt zu vermitteln und in zweiter Linie sie für Aufgaben heranzuziehen, die sich vollständig oder teilweise refinanzieren. Darüber hinaus sollen Rückkehrer auch auf Stellen des externen Arbeitsmarkts, insbesondere bei öffentlichen Unternehmen und Zuwendungsempfängern, vermittelt werden. Auch kommunale Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen im Umland haben bereits Interesse an der Übernahme von Personal bekundet. Ferner wurden u.a. folgende Maßnahmen vom Personalamt ergriffen
1. Die Laufzeit des im Personalamt angesiedelten Projektes Interner Arbeitsmarkt wurde bis zum 30. Juni 2009 verlängert
2. Das Personalamt wurde ermächtigt, eine eigene Dienststelle zur Verwaltung der Personalangelegenheiten und zur Aufnahme der Beschäftigen in den internen Arbeitsmarkt einzurichten.
3. Ausschreibungen können auf Versetzungsbewerbern beschränkt werden, die von strukturellen Maßnahmen betroffen sind.
4. Seit dem 1. Juli 2007 besteht für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Asklepios, die ihr Rückkehrrecht wirksam in Anspruch genommen haben, die Möglichkeit, sich auf Stellenausschreibungen des internen Arbeitsmarktes der FHH zu bewerben.
Ich hoffe, Ihnen damit ein wenig Ihre Fragen beantwortet zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Karin Eggers