Frage an Karen Stramm von Thomas R. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Stramm,
als Vorsitzender des örtlichen Richterrates beim Amtsgericht Hagenow möchte ich Ihnen als Direktkandidatin für den Wahlkreis Hagenow/Wittenburg nachfolgende Fragen stellen:
1.
Halten Sie den derzeitigen (d.h. langjährigen) schlechten baulichen Zustand des Gerichtsgebäudes in der Augustenstraße 8 in Hagenow:
a) mit dem Außenbild einer selbstbewußten Justiz als unabhängiger dritter Gewalt,
b) mit dem Leitbild einer bürgerfreundlichen und dienstleistungsorientierten Justiz und
c) mit dem Mindestmaß an Wertschätzung gegenüber den in diesem Gebäude tätigen Angestellten, Beamten, Rechtspflegern und Richtern
für vereinbar ?
2.
Werden Sie sich im Falle Ihrer Wahl für eine zeitnahe Änderung dieses Zustandes einsetzen ?
3.
Werden Sie sich (als mittelbare Folge der jetzigen Kreisgebietsreform) etwaig aufkommenden Überlegungen, im Rahmen einer weiteren Gerichtsstrukturreform den eigenständigen Amtsgerichtsstandort Hagenow aufzugeben, gemeinsam mit den hier tätigen Beschäftigten, den örtlichen Rechtsanwälten und Notaren, den kommunalen Vertretungen und den an einer bürgernahen Justiz interessierten Bürgern aus Hagenow, Wittenburg, aber auch Zarrentin und Boizenburg (und Umgebung) entschieden, notfalls unter Zurückstellung fraktionsdiziplinärer Erwägungen, entgegenstellen ?
Vielen Dank für Ihre Anworten
Thomas Rehbein
Richter am Amtsgericht
Sehr geehrter Herr Rehbein,
ich möchte Ihre Fragen wie folgt beantworten:
Zu 1.
Der derzeitige bauliche Zustand des Gerichtsgebäudes in der Augustenstraße 8 in Hagenow ist in keinster Weise mit dem Außenbild einer selbstbewußten Justiz als unabhängige dritte Gewalt vereinbar. Ein bürgerfreundliches dienstleistungsorientiertes Gebäude stelle ich mir anders vor. Das Gebäude hat eine schlechte Ausstattung, ist für Menschen mit Behinderung nicht oder nur bedingt geeignet und erreichbar. Eine Wertschätzung der dort tätigen Mitarbeiter sieht anders aus.
Zu 2.
Im Rahmen meiner Möglichkeiten werde ich mich im Falle meiner Wahl für eine zeitnahe Änderung des Zustandes einsetzen, da die Mitarbeiter schon viel zu lange auf eine Problemlösung warten.
Zu 3.
Im Rahmen der Kreisgebietsreform ist der Erhalt des Gerichtsstandortes Hagenow sinnvoll und zweckmäßig für eine bürgernahe, dienstleistungsorientierte Justiz. Ich werde gemeinsam mit allen von Ihnen genannten Akteuren für den Erhalt kämpfen.
Mit freundlichen Grüßen
Karen Stramm