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Frage von Hans M. •

Wann werden Hinzuverdienstbeschränungen für Vorruheständler wie bei Rentnern aufgehoben, wenn doch ein Fachkräftemangel herrscht und die Situation der Sozialkassen zunehmend angespannt ist.

Auch wenn Vorruheständler aus unternehmenspolitischen /-wirtschaftlichen Gründen sowie aus privaten Gründen mit ihrem Arbeitgeber den Vorruhestands-Vertrag abgeschlossen haben, könnten sie bei entsprechendem Wunsch dem Arbeitsmarkt erhalten bleiben. Für den Zuverdienst könnten die entsprechenden normalen Abgaben geleistet und damit die zunehmend angespannte Situation der Sozialkassen gelindert werden. Der Fachkräftemangel würde ebenfalls gelindert.

Momentan sind der Zuverdienst auf 538 EUR bzw. die möglichen Arbeitszeiten begrenzt (u.a. basierend auf § 8 SGB IV).

Gibt es bereits entsprechende Initiativen / eingeleitete Schritte, um die Voraussetzungen zu schaffen, dass Vorruheständler künftig / zeitnah wie die Rentner die Möglichkeit haben, wieder unbegrenzt für einen neuen Arbeitgeber zu arbeiten? Falls nein, welche Gegebenheiten sprechen dagegen? Eine erhöhte Jugendarbeitslosigkeit sollte doch nicht der Grund sein … was vielleicht mal ein Grund für die Einführung der Regelung war …

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr M.,

vielen Dank für Ihre Anfrage via abgeordnetenwatch.de.

Aus Transparenzgründen habe ich mich entschieden, Ihre Anfrage auf meiner Homepage zu beantworten. Meine Antwort auf Ihre Frage finden Sie hier:

 https://www.whittaker.de/abgeordnetenwatch/

Mit freundlichen Grüßen

Kai Whittaker

Anmerkung der Redaktion
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