Frage an Kai Whittaker von Nico T. bezüglich Gesundheit
Hallo Herr Whittaker,
meine Frage an Sie lautet:
Warum fällt Cannabis noch immer unter das BtMG?
Sinn und Zweck des BtMG war ja bei dessen Einführung, die Reduzierung des Angebots und eine Verringerung der Nachfrage von Betäubungsmitteln.
Wie ich dem diesjährigen Drogen-und Suchtbericht der Bundesregierung entnehme, ist dies bei Cannabis jedoch ausdrücklich nicht der Fall.
Der Konsum ist die letzte 10 Jahre über jedes Jahr weiter angestiegen und die Verfügbarkeit war selten so groß wie heutzutage.
Ist es nicht so, dass wenn Sinn und Zweck eines Gesetzes nicht erfüllt sind, dass Gesetz dann nicht geeignet ist und damit zu überarbeiten ist?
Meine letzte Frage bezieht sich auf die Kriminalisierung von Cannabiskonsumenten.
Wir sehen aus dem diesjährigen Drogen-und Suchtbericht dass mittlerweile über 46% der 18- bis 24 jährigen Cannabiskonsumerfahrung haben.
Grundsätzlich haben diese Leute sich vor dem Gesetz her objektiv betrachtet alle strafbar gemacht, da der Konsum den Besitz vorausssetzt.
Sind diese in ihren Augen alles Kriminelle?
Es würde ja dann fast auf die Hälfte aller Leute in dieser Altersgruppe zutreffen.
Ich freue mich auf ihre Antwort
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Tumpler,
vielen Dank für Ihre Anfrage via abgeordnetenwatch.de.
Aus Transparenzgründen habe ich mich entschieden, Ihre Anfrage auf meiner Homepage zu beantworten. Meine Antwort auf Ihre Frage finden Sie hier:
https://www.whittaker.de/abgeordnetenwatch/#link-tumpler-2021
Mit freundlichen Grüßen
Kai Whittaker