Frage an Kai Whittaker von Jens A. B.
Sehr geehrter Herr Whittaker,
vielen Dank für Ihre Antwort vom 24.11.2015 auf meine Frage von 18.11.2015. Da Sie auf Ihrer Homepage keine (sichtbare) Möglichkeit für Folgefragen anbieten, stelle ich meine Folgefrage hier. Aus Übersichts- und Transparenzgründen wiederhole ich Ihre Antworten jeweils.
Zum Thema "Oxy vs. Ecuador" ( https://amerika21.de/2015/11/136361/oxy-urteil-gegen-ecuador ): Ich hatte Sie nicht nach einer rechtlichen Einschätzung gefragt, sondern nach Ihrer persönlichen Meinung des generellen Vorgehens der Firma Oxy. Auf jeden Fall möchte ich noch wissen, wie Sie konkret verhindern, dass eine solche Klage später In Deutschland möglich sein wird.
Zum "Investitionsschutz": Ja, das ist - wie Sie sagen - seit Jahren bei vielen Handelsabkommen Praxis. Das heißt aber nicht, dass es gut ist oder war. Diese Abkommen nützen in der Regel nur dem stärkeren Partner. Für mich ist ein solches Abkommen eine Einladung zur Ausbeutung, da Staat und Justiz von Firmen komplett umgangen werden kann. Zahlen muss dann der Bürger. Das käme nur in Frage, wenn ein Land ein extrem instabiles politisches System besitzt, dass sich darauf keine Firma verlassen kann - und gleichzeitig finanziell dermaßen am Ende ist, dass es auf ausländische Investoren absolut angewiesen ist. Das alles trifft auf Deutschland keineswegs zu. Warum hat Deutschland es gefordert und warum fordern die anderen EU-Länder so etwas?
Ihre Aussage, dass Deutschland solche Privatgerichte nach Meinung der deutschen Bundesregierung "nicht erforderlich sind", ist mir zunächst neu, und zum anderen glaube ich das noch nicht so ganz. Überzeugen Sie mich! Am besten durch Taten in Brüssel.
Sie schreiben, "Die Bundesregierung wird in jedem Fall sicherstellen, dass unsere gesetzlichen Regelungen zum Schutz von Gemeinwohlzielen nicht ... ausgehebelt oder umgangen werden." Also: Wie konkret sieht dieser Schutz aus und wer haftet wie im Falle einer Unwirksamkeit oder doch stattfindenden Aushebelung?
Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Benecke,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage via abgeordnetenwatch.de. Da mir Bürgeranfragen sehr wichtig sind, habe ich mich aus Transparenzgründen dazu entschieden, diese direkt auf meiner Website als Bundestagsabgeordneter zu beantworten. Meine Antwort auf Ihre Anfrage finden Sie hier: http://www.whittaker.de/abgeordnetenwatch/frage-vom-27-12-2015-von-j-benecke/
Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Kai Whittaker