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Kai Whittaker
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Frage von Alexander L. •

Frage an Kai Whittaker von Alexander L.

Sehr geehrter Herr Whittaker,

vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort, ich freue mich sehr über den direkten Dialog. Leider haben Sie den Kern meiner Frage nicht hinreichend beantwortet, daher möchte ich sie im Kontext Ihrer Antwort noch einmal konkretisieren.

Sie antworten u.a. folgendes (leider nur auf Ihrer Homepage zu finden, daher zitiert):
a) "Unzweifelhaft handelt es sich bei der Bestechung sowie dem Sich-Kaufen-Lassen eines Mandatsträgers um eine Straftat, die verfolgt werden muss."

b) "Durch das neue Gesetz wird in Zukunft möglich sein, Bestechung und Bestechlichkeit von Volksvertretern mit bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe zu ahnden."

c) "Zugleich galt es bei allen Überlegungen zur Erweiterung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung das „freie Mandat“ eines Volksvertreters zu achten. Aktuelle Beispiele zeigen, dass bereits die Annahme eines „Anfangsverdachts“ wegen der damit einhergehenden negativen öffentlichen Wirkung schwere Konsequenzen für einen Mandatsträger haben kann. Auf Initiative der Union trägt das neue Gesetz mit dem ergänzenden Zusatz „im Auftrag oder auf Weisung“ diesem Sachverhalt Rechnung."

Sie sagen in a), daß solche Straftaten verfolgt werden MÜSSEN und in b), daß es in Zukunft MÖGLICH sein wird, Bestechung zu ahnden.

Ein bestochener Abgeordneter sowie die bestechende Partei werden in aller Regel versuchen, die Bestechung geheim zu halten und Beweise dafür entweder zurückzuhalten oder gar nicht erst entstehen zu lassen.

Daher die konkrete Frage:
Wie soll nach c) beispielsweise die Prüfung einer Bestechung oder Vorteilsnahme durchgeführt werden, wenn z.B. ein für Bauvergaben zuständiger Abgeordneter von einer häufig beauftragten Firma seines Zuständigkeitsbereichs auffallend oft für Beratungsleistungen gebucht wird, die hoch bezahlt werden, beide Parteien einen Zusammenhang aber abstreiten und keine Dokumente darüber existieren?

Wäre so etwas aus Ihrer Sicht Bestechung?

Besten Gruß,

Alexander Lambertz

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Lambertz,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage via abgeordnetenwatch.de. Da mir Bürgeranfragen sehr wichtig sind, habe ich mich aus Transparenzgründen dazu entschieden, diese direkt auf meiner Website als Bundestagsabgeordneter zu beantworten. Meine Antwort auf Ihre Anfrage finden Sie hier:
http://www.whittaker.de/abgeordnetenwatch/ihre-frage-vom-10-04-2014-gestellt-von-a-lambertz/

Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen

Kai Whittaker

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.
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