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Kai Wegner
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Frage von Pierre V. •

Frage an Kai Wegner von Pierre V. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Werter Herr Wegner,

Sie halten "ein Verbot der SED-Symbole als politisches Signal für geboten", weil sie "stellvertretend für Überwachung, Unterdrückung und Zwang in einer demokratischen Republik, die keine war" stehen.

Sollte Ihnen tatsäch nicht aufgefallen sein, ...

1.) ... dass sich diese Verbotsforderung mit ihrer Begründung beisst? (Verbot = Zwang)

2.) ... dass ein Verbot stellvertretender Symbole keine Alternative zu politischer Bildung und Geschichtskenntnisse ist?

Statt den unmenschlichen Aussagen von DDR-Geschichtsklitterern, "Mein Kampf" und den Holocaustleugnern Fakten entgegenzustellen, kriminalisiert Vater Staat das Tragen von stellvertretenden Emblemen und tabuisiert so deren Verwendung.

Und sobald solche Dinge - ob Emblem oder "Mein Kampf" - verboten werden, steigt nicht nur deren (Schwarz-)Marktwert, sondern auch ihre Funktion als Reliquie.

Mit freundlichem Gruß,
Pierre Vlcek.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Vlcek,

vielen Dank für Ihre Nachfragen zum Thema DDR-Geschichtsklitterung bzw. Verherrlichung der DDR-Diktatur.

Sie haben vollkommen Recht, dass ein Verbot von SED-Symbolen keine Alternative zu politischer Bildung und Geschichtskenntnissen darstellt. Das hier akuter Handlungsbedarf besteht, verdeutlicht das Ergebnis einer vergangenen Jahres vorgestellten Studie. Nach der Befragung von 5000 Jugendlichen in Berlin, Bayern, Nordrhein-Westfalen und Brandenburg resümierten die Forscher der Freien Universität Berlin, dass fast die Hälfte der Schüler gravierende Wissenslücken in Bezug auf die DDR-Geschichte aufweisen.

Gerade vor dem Hintergrund mangelnder schulischer Bildung halte ich ein Verbot von SED-Symbolen für geboten. Was Ihre Anmerkung diesbezüglich betrifft, so scheint sie mir nur auf den ersten Blick Sinn zu machen. Natürlich schränkt ein Verbot immer die persönliche Freiheit ein, bedeutet also Zwang. Die entscheidende Frage ist doch, wie dieses Verbot begründet wird.
Im Gegensatz zur DDR ist in der Bundesrepublik Deutschland die Einschränkung von Freiheit aus gutem Grund an hohe verfassungsmäßige Hürden gebunden. Vor allem der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gilt dabei höchster Beachtung.
In unserem Fall wäre die Einschränkung der Freiheit durch das Verbot von SED-Symbolen gegenüber dem zu erreichenden Zweck, den Schutz der Opfer der SED-Diktatur, abzuwiegen. Denn sie werden tagtäglich mit den Symbolen des Systems konfrontiert, dessen Opfer sie geworden sind und das aus gutem Grund heute nicht mehr existiert.
Vor diesem Hintergrund stellt sich für uns alle folgende Frage: Welches Gut oder Recht erachten wir in Deutschland als höheres bzw. schützenswerteres? Das Recht mit SED-Symbolen durch unsere Straßen laufen zu dürfen oder den Schutz der Opfer, die sich durch derlei Aktionen einer immer wiederkehrenden Konfrontation mit ihren Leiden ausgesetzt fühlen?
Für mich ist die Antwort klar: Es gibt keinen vernünftigen Grund den Symbolen einer untergegangen Diktatur nachzutrauern. Ein Verbot bedeutet auch nicht, dass die Menschen aus der ehemaligen DDR ihre Vergangenheit verleugnen sollen. Denn die Menschen in der DDR sind nicht gleichzusetzen mit der SED. Sie konnte als undemokratische Partei in einem undemokratischen Staat auch nicht für sich reklamieren, im Auftrag seiner Bürger zu handeln. Vielmehr formte sich die SED - wenn nötig auch mit Gewalt - ihren eigenen Staat, indem es keine Freiheit gab. Dies bekamen all jene zu spüren, die in ihrem Denken und Handeln vom SED-Leitbild des „guten Staatsbürgers“ abwichen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Kai Wegner

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