
(...) Zu ihrem Beispiel hinsichtlich des "Einbruchs in meine Wohnung": Der von Ihnen kreierte "Unhold", ist damit in der Tat nicht ausgeschlossen. Nur das Gegenbeispiel lautet: Nur weil ich meine Wohnung "nur" abschließe und nicht mit Panzerglas versehe, steht nicht automatisch ein "Unhold" bei mir in der Wohnung! (...)