Frage an Kai Vöcking von Wolfgang K. bezüglich Verkehr
Straßenbau und Abwasserentsorgung gehören zur öffentlichen Daseinsvorsorge und sind damit gesamtgesellschaftliche, aus Steuermitteln zu finanzierende Aufgaben. Für die Umsetzung ist eine Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes und der Thüringer Kommunalordnung erforderlich. Eine Mindestforderung wäre die Änderung des § 54 Abs. 2 ThürKO (Einnahmebeschaffungsgrundsatz) nach dem Beispiel des Freistaates Sachsen von einer Soll- in eine Kannbestimmung, wonach die Kommunen über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen selbst entscheiden können.
Hier die Fragen:
1. Werden Sie sich als Partei/Wählergemeinschaft für die Abschaffung der Zwangsbeiträge für Abwasserentsorgung und Straßenausbau im Thüringer Landtag einsetzen und aussprechen und werden Sie dementsprechend im Thüringer Landtag für die Änderung der maßgeblichen Gesetze abstimmen?
Ja O Nein O
2. Werden Sie sich nach dem Beispiel des Freistaates Sachsen als Übergangslösung für eine
Änderung der entsprechenden Gesetze einsetzen und aussprechen, wonach die Kommunen über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen selbst entscheiden können, indem die Satzungen nicht erlassen werden?
Ja O Nein O
3. Werden Sie sich als Partei/Wählergemeinschaft für die Änderung der Thüringer Verfassung im Thüringer Landtag einsetzen und aussprechen, um zukünftig Volksbegehren und Volksentscheide über Abgaben und Gebühren zu ermöglichen?
Ja O Nein O
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Wolfgang Kleindienst
Sehr geehrter Herr Kleindienst,
leider ist es mir nicht möglich, die gestellten Fragen einfach mit einem Ja- oder Nein-„Kreuzchen“ zu beantworten.
Ich möchte aber gerne meine Sicht der Dinge schildern.
Es wäre vielleicht wünschenswert, wenn alle Investitionen aus Steuermitteln finanziert werden könnten. Ob das aber wirklich gerecht wäre lasse ich mal offen.
Darüber hinaus sind unsere Steuereinnahmen endlich und eine Finanzierung der Straßenausbaubeiträge und Abwasserbeiträge gar nicht zu finanzieren. Wir haben jetzt schon in Thüringen Gesetze, die es den Kommunen in einem bestimmten Rahmen erlaubt, die Höhe der Straßenausbaubeiträge selber zu bestimmen.
Ich finde auch gar nichts Schlimmes daran, wenn Hauseigentümer in einem bestimmten Rahmen an der Finanzierung der Infrastruktur beteiligt werden. Eigentum verpflichtet nun mal. Im Übrigen wird durch eine gute Infrastruktur im Umfeld auch der Wert einer Immobilie gesteigert. Diese Wertsteigerung kann nicht ausschließlich durch die Allgemeinheit finanziert werden.
Ich bin ohne Zweifel für ein Höchstmaß an Bürgerbeteiligung bei wichtigen Entscheidungen und unterstütze Volksentscheide und Volksbegehren. Es kann aber nicht sein, und das würde unser System auch ad absurdum führen, wenn jede Hundesteuer- oder Friedhofssatzung in einer Gemeinde durch einen Volksentscheid verabschiedet würde. Wir haben in unserem demokratischen System gewählte Vertreter in den Gremien die sehr wohl bestimmte Entscheidungen treffen können – und auch müssen-, ohne bei jeder Entscheidung ein Volksbegehren heraufzubeschwören.