Frage an Jutta Wonnemann von Sven H. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Senker,
wie stehen Sie zum Thema der Sperrung von Internetseiten (Stichwort Kinderpornografie)? Mir geht es vor allem dabei um die Frage nach dem Sinn, wenn man - durch minimale Recherche - zum einen Wege der Umgehung findet, zum zweiten lediglich durch Beamte des BKA Sperren verhängt würden - ohne richterlichen Beschluß - und somit judikative und exekutive Gewalt in "einer Person" ausüben würden, zum dritten unbescholtene Bürger mit einem Fehlklick auf eine Internetseite theoretisch als "Kriminelle" abgestempelt werden könnten (inklusive Haus- und Festplattendurchsuchung) - so zumindest stellt sich der Gesetzesentwurf zu diesem Thema in meinen Augen dar.
Die selbe Frage stelle ich ebenfalls den Kandidaten der Parteien in meinem Wahlkreis und würde mich über eine ausführliche Stellungnahme freuen.
mit freundlichem Gruß
Sven Hanses
Sehr geehrter Herr Hanses,
obgleich Ihre Einwände schlüssig sind, unterstütze ich als Mutter jeden (!) Versuch, Schaden von unseren Kindern abzuwenden. Die Sperrung von Internetseiten zur Verhinderung der Kinderpornografie ist dabei nur ein erster Schritt, dem zwingend weitere folgen müssen. Ich bin sicher, dass unsere Behörden/Gerichte in der Lage sind, Fehlklicks von der echten Nutzung kinderpornografischer Seiten zu unterscheiden.
Mit freundlichen Grüßen
Jutta Wonnemann