Frage an Jutta Krüger-Jacob von Friedrich B. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Duempe-Krueger ,
da ich auf mein E-mail vom 4.8. noch keine Stellungnahme erhalten haben, hier noch einmal ein Versuch.
Ich habe ich einige Fragen deren Beantwortung darüber mitentscheidet ob sie meine Stimme (und evtl. die meiner Fliegerkammerad(in)en und weiterer Freunde des Luftsports) erhalten werden.
Die Fragen betreffen zwei Themenbereiche durch welche mehrere zehntausend Luftfahrer seit kurzem massiv gegängelt werden (um es mal milde auszudrücken). Leider geraten dadurch auch Arbeitsplätze in Gefahr welche direkt oder indirekt mit der Fliegerei zu tun haben.
Seit kurzem muss sich jeder Inhaber einer deutschen Pilotenlizenz laut §7 Luftsig einer Zuverlässigkeitsprüfung periodisch unterziehen wann immer es der entsprechenden Behörde gerade in den Sinn kommt, denn die in §7 angekündigte Regelung der Details wie Wiederholungszeitraum... durch den Bundesrat gibt es nicht. Genauso wenig gibt es die im selben Paragraphen durch den Bundesrat festzulegenden Kriterien die als Grundlage Zuverlässigkeitsprüfung dienen sollen. Auch hier entscheiden die Behörden völlig willkürlich nach eigenem ermessen, eine Rechtssicherheit gibt es nicht. Unverschämter weise werden die Luftfahrer durch die Behörden unter Androhung des Lizenzentzuges (da man durch Nichtstellen des Antrags automatisch als unzuverlässig gilt, und wer weiß schon wo das dann wieder gespeichert wird und welche Auswirkungen dies dann auf die nächste Auslandsreise oder Verkehrskontrolle hat) gezwungen einen entsprechenden Antrag ´freiwillig´ zu stellen (selbstverständlich kostenpflichtig). Was werden Sie direkt nach der Wahl gegen diesen Erpressungsversuch durch Behörden unternehmen?
Dieser Antrag nötigt die Luftfahrer ohne Rechtsgrundlage zu Aufgabe des Datenschutzes, damit sämtliche Behörden bis hin zu den Geheimdiensten Ihre Daten über mich austauschen dürfen um dann willkürlich nach eigenem Gutdünken (es gibt keine festgelegten Zuverlässigkeitskriterien) darüber zu entscheiden ob Zweifel an meiner Zuverlässigkeit verbleiben. Die Stasi würde vor Neid erblassen. Was werden sie gegen diesen Eingriff in die Rechte rechtschaffener harmloser Bürger direkt nach der Wahl unternehmen?
Durch diese Vorgehensweise wird die Unschuldsvermutung als wichtigem Rechtsgrundsatz in diesem Lande kurzerhand ausgehebelt. Was werden Sie direkt nach der Wahl dagegen unternehmen?
Steht jetzt die Minderheit der Piloten mit deutscher Fluglizenz auf der Liste der potentiellen Terroristen?
Das wäre eine ungeheuerliche Unterstellung. Bisher gab es noch keinen einzigen Terroranschlag von Piloten mit gültiger Lizenz (aktuell wird aber gerade diese Minderheit durch die Behörden diskriminiert), dagegen jede Menge Anschläge mit PKW, LKW, Rucksack, Sprengstoffgürtel,...
Werden nun in Kürze also alle LKW-Fahrer, PKW-Fahrer, Rucksackträger,... auf gleiche Weise durchleuchte oder bleibt es bei der Ungleichbehandlung der Piloten mit deutscher Lizenz und was werden Sie direkt nach der Wahl gegen diese Ungerechtigkeiten unternehmen?
Stellen Sie sich vor eine künftige radikale Regierung findet solche "Notstandgesetze" bereits vor, ist das nicht angsteinflößend?
Glauben Sie ein Terrorist würde sich die Mühe machen eine deutsche Flug-Lizenz zu erwerben ?
Sind Sie der Meinung, dass hier das rechtsstaatliche Prinzip der Verhältnismäßigkeit gewahrt ist?
Sind Sie der Meinung, dass so die Würde des Menschen unangetastet bleibt?
Werden Sie sich nach Ihrer Wahl für unsere Minderheit einsetzen?
Freiheit und Demokratie und Menschenwürde werden sie geschützt indem man sie schleichend abschafft?
Diese Fragen erinnern mich fast zwangsläufig an den populistischen von Inkompetenz geprägten Quatsch welcher von führenden Politikern offensichtlich im Hinblick auf die kommende Wahl in schamloser Weise öffentlich verbreite wurde nachdem sich ein Selbstmörder auf einer Wiese in Berlin mit einem Ultraleichtflugzeug umgebracht hat.
Wie stehen Sie zur Aufstellung von Luftabwehrraketen im zivilem Umfeld?
Wie stehen Sie zum Abschuss von zivilen Flugzeugen durch die Bundeswehr?
Wie stehen Sie zu der Forderung die Bundeswehr quasi in polizeilichen Aufgaben mit einzubeziehen?
Wie stehen Sie zu dem Trend, dass in zunehmendem Maße bei diversen Veranstaltungen ausgerechnet für Kleinflugzeuge ein ausgedehntes Sperrgebiet eingerichtet wird ?
Glauben Sie wirklich ein Selbstmörder oder Terrorist könnte durch so ein Verbot von seiner Tat abgehalten werden?
Das erinnert mich auch an die Sperrgebiete um die deutschen AKW´s für Sichtflieger. Jetzt kann sich jeder potentielle Terrorist mit Internetzugang die genauen GPS-Koordinaten der deutschen AKW´s aus dem Internet herunterladen und in seine potentielle Rakete für den Angriff einprogrammieren, da jene dort ordnungsgemäß veröffentlicht wurden damit diese von den gesetzestreuen Piloten auch umflogen werden können, welch ein Sicherheitsgewinn. Da hätte ich noch einen Vorschlag zu einem Schild an den Parklätzen in der Nähe von Banken: "Parken für Bankräuber verboten", das wäre sicherlich mindestens genauso wirkungsvoll.
Bitte entschuldigen Sie, dass ich an dieser Stelle etwas abgeschweift bin und lassen Sie sich davon bitte nicht abhalten die wirklich ernst gemeinten Fragen zu beantworten.
Hier noch die Paragraphen welche uns den Unfug eingebrockt haben, Was werden Sie direkt nach der Wahl dagegen unternehmen?
Laut § 7 (2) LuftSiG erfolgt die Überprüfung erfolgt auf Antrag des Betroffenen, d.h. freiwillig.
Laut LuftSiG §17 (1) "regelt das Bundesministerium des Innern durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Einzelheiten der Zuverlässigkeitsüberprüfung". Diese Durchführungsverordnung gibt es nicht. Für eine Überprüfung ohne DVO fehlt die Rechtsgrundlage.
Laut § 7 (6) LuftSiG bleibt die Lizenz nur erhalten, wenn keine Zweifel an der Zuverlässigkeit bestehen (Umkehr der Beweislast, Abkehr von der Unschuldsvermutung). Die Zuverlässigkeitskriterien sind nicht bekannt. Dieser Zustand widerspricht dem in Art. 103 (2) GG verankerten Grundsatz "Keine Strafe für eine Tat, deren Strafbarkeit zum Zeitpunkt der Tat gesetzlich nicht bestimmt war".
Nach § 7 (6) LuftSiG erfolgt ein weitgehender Datenaustausch verschiedenster Behörden. Dazu wird das nach § 4 Abs.1 BDSG notwendige freiwillige Einverständnis erzwungen, auf den Schutz durch das Bundesdatenschutzgesetz zu verzichten, dessen ausdrücklicher Zweck es ist, den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird, §1 Abs.1 BDSG.
Allein anhand dieses genannten Problemfeldes tun sich doch schon ungeheure Möglichkeiten zum viel beschworenen Bürokratieabbau auf. Was werden Sie direkt nach der Wahl diesbezüglich unternehmen?
Von den Regelungen sind aktuell mehrere Zehntausende Piloten und Bürger betroffen.
Bitte teilen Sie mir mit was Sie direkt nach der Wahl bezüglich der genannten Punkte im Sinne der Betroffenen unternehmen werden.
Ihre Antworten werden in Fliegerkreisen und entsprechenden Internetseiten veröffentlicht werden.
Freundliche Grüße
Friedrich Becker
Breitenkamp 20
33813 Oerlinghausen
Sehr geehrter Herr Becker,
Ihre Fragen habe ich mit der Bitte um Stellungnahme an die Innen- und Rechtspolitiker der grünen Bundestagsfraktion weitergeleitet, die wie folgt Stellung bezogen haben: Nach den Anschlägen des 11. September 2001 wurde weltweit über neue Maßnahmen für mehr Luftsicherheit diskutiert. Das deutsche Luftsicherheitsgesetz setzt die EU-Verordnung für mehr Sicherheit in der Zivilluftfahrt um. Der Luftzwischenfall in Frankfurt und der absichtliche Absturz vor dem Reichstag in Berlin haben deutlich gemacht, Kleinflugzeuge können ein Bedrohungs- und Gefährdungspotential darstellen. Die Innenministerkonferenz ist im Mai 2003 zu dem Ergebnis gekommen, dass der Luftverkehr gegenüber anderen Verkehrsträgern einer besonderen Gefährdung unterliegt. Durch die Nutzung eines Kleinflugzeuges als Tatwaffe können massive Schäden angerichtet werden, wenn diese z. B. mit Sprengstoff beladen werden. Es ist die Verantwortung des Staates die Bevölkerung vor Gefahren zu schützen. Eine Zuverlässigkeitsüberprüfung halten wir für erforderlich. Wir teilen aber Ihre Auffassung, dass die Regelungen im Luftsicherheitsgesetz zu bürokratisch sind. In den Verhandlungen hatten wir uns dafür eingesetzt, die Zuverlässigkeitsüberprüfung wie in der EU-Verordnung vorgesehen, alle 5 Jahre zu wiederholen. Eine jährliche Überprüfung ist übertrieben und für die Betroffenen mit nicht verhältnismäßigen Kosten verbunden.
Wir werden uns hier erneut für erträgliche und vermittelbare Regelungen einsetzen. Durch die vorgezogene Bundestagswahl wurden die Verhandlungen hierüber unterbrochen.
Piloten sind nicht die einzigen Betroffenen. Zuverlässigkeitsüberprüfungen gab es bereits vor Inkrafttreten des Luftsicherheitsgesetzes für Personen, die in sicherheitsrelevanten Bereichen arbeiteten (z.B. Kernkraftwerke). Diejenigen Personen, die in beruflichem Zusammenhang regelmäßig in den sicherheitsrelevanten Bereichen der Verkehrsflughäfen tätig waren, z.B. Personal der Flughafenbetreiber und Luftfahrtunternehmen, sowie die Mitarbeiter der Flugsicherung, die einen Einfluss auf die Sicherheit des Luftverkehrs haben, müssen sich einer regelmäßigen Sicherheitsüberprüfung unterziehen. Auch Hobbypiloten haben Zutritt zu den relevanten Sicherheitsbereichen und sind deshalb in die Überprüfung einzubeziehen. Auch wir sehen, dass Zuverlässigkeitsprüfungen kein Allheilmittel gegen Bedrohungen sind, aber auf sie zu verzichten wäre leichtfertig. Natürlich ist es bedauerlich, dass sich viele rechtschaffene Bürgerinnen und Bürger, die sich nie etwas haben zuschulden kommen lassen, diesem Verfahren unterziehen müssen. Die Bedrohung durch den internationalen Terrorismus hat zu einer Verschärfung der Sicherheitsmaßnahmen geführt. Wir setzen uns dafür ein, dass das, was erforderlich ist, verhältnismäßig angewandt wird.
In der Hoffnung, Ihrem Anliegen Rechnung getragen zu haben, verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Jutta Dümpe-Krüger