Frage an Jürgen Unruhe von Karl-Josef M. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Unruhe,
ist vorgesehen, die Tarifeinigung aus den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und kommunalen Arbeitgebern nunmehr inhaltsgleich und ohne Zeitverschiebung auf den öffentlichen Dienst in Nordrhein-Westfalen zu übertragen oder sind wieder Sonderopfer insbesondere bei der Beamtenschaft zu erwarten?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Messler,
die jüngste Tarifeinigung betrifft die Beschäftigten beim Bund und in den Kommunen, also nicht die Landesbeschäftigten. Insofern kommt eine Übertragung des Tarifabschlusses nicht in Betracht.
Im übrigen hat die SPD bereits an vielen Stellen deutlich gemacht, dass wir weitere Sonderopfer für die Beamten ablehnen.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Unruhe