Frage an Jürgen Huber von Günter M. bezüglich Familie
Sehr geehrter Herr Huber,
ich war am 22.07.09 auf der Podiumsdiskussion der Regensburger Sozialinitiativen, leider blieb keine Zeit mehr, daß ich meine Fragen an Sie stellen konnte.
Bei der Veranstaltung sagten Sie ja, Sie wären für die Abschaffung des § 1626 a II BGB, was für die Einführung des gemeinsamen Sorgerechts ab der Geburt bedeuten würde.
Ich bin auch Ihrer Meinung, denn Kinder brauchen beide Elternteile und Großeltern, erst recht nach einer Trennung oder Scheidung und eine Partnerschaft kann man beenden, eine Elternschaft geht aber ein Leben lang.
Das steht sogar schon im II BGB § 1684 Das Kind hat ein Recht auf beide Elternteile; der Elternteil ist sogar zum Umgang verpflichtet... nach diesem § richteten aber die wenigsten Richter meiner Meinung nach, in der Vergangenheit.
Im September 2009 wird zwar an allen deutschen Familiengerichten der "Cochemer-Weg" eingeführt, ( ALLE Beteiligten Professionen wie Familienrechtsanwälte, Mitarbeiter vom Amt für Jugend und Familie, Erziehungsberatungsstellen, Gutachter und Familienrichter ziehen an dem gleichen Strang) für mich bleibt aber ein nicht eheliches Kind und deren Vater weiter hin auf der verlierer Seite.
Wir fordern daher:
Ausser dem gemeinsamen Sorgerecht ab der Geburt
ein Amt das nur zum Wohle der Kinder handelt, mit Fachaufsicht.
Kinderrechtsanwälte, denn es geht nicht um den Vater und auch nicht um die Mutter.
Familienrichter die zwischen nicht ehelichen Müttern und nicht ehelichen Vätern vermitteln.
Öffentliche Verhandlungen, auch bei Umgangs- und Sorgerecht
( Wenns um Geld geht, die sind schon Öffentlich)
Wie sehen Sie dass?
Für die TRENNUNGSELTERN-Initiative
Günter Mühlbauer