Frage an Jürgen Büssow von Frank H. bezüglich Jugend
Sehr geehrter Herr Büssow,´
ich habe Fragen zum Thema KiBiZ und speziell zu der Berufgruppe der Kinderpfleger(innen):
Durch KiBiZ ist es Kinderpflegerinnen untersagt, Kinder unter 3 Jahrenselbständig zu betreuen, obwohl dies Teil Ihrer Berufsausbildung war. Der Beruf der Kinderpflegerin stirbt somit aus, Neueinstellungen werden kaum noch vorgenommen, heutige Kinderpflegerinnen werden darauf hingewiesen, dass Sie sich zur Erzieherin fortbilden sollen, da ansonsten ihr Arbeitsplatz gefährdet sei. Kurz gesagt: entweder bildet sich eine Kinderpflegerin auf eigene Kosten und in ihrer Freizeit zur Erzieherin aus oder sie sitzt mittelfristig auf der Straße. Erste Kündigungen hat es beispielsweise in Neuss schon gegeben. Auf der anderen Seite ist überall nachzulesen, dass Erzieherinnen fehlen. Wie erklären Sie sich diese Entwicklung und wie wollen Sie hier entgegenwirken? Sind Sie der Meinung, dass Kinderpflegerinnen, die ihren Job seit Jahren (teils seit Jahrzehnten) sehr gut machen, plötzlich hierzu nicht mehr in der Lage sind,bloß weil sie keine Erzieherinnen sind? Wird KiBiZ diesbezüglich abgewandelt, um auch Kinderpflegerinnen für die Betreuung von unter 3-Jährigen zuzulassen? Dies würde die angespannte Lage mangelnder Erzieherinnen entschärfen und für eine große Zahl an Kinderpflegerinnen eine Arbeitsplatzsicherung bedeuten (mit geringem Aufwand durch die Politik). Falls nein, stellt sich die Frage, warum die Politik heutzutage überhaupt noch die Möglichkeit der Berufsaubildung zur Kinderpflegerin anbietet, wenn diese qua Gesetz überhaupt keine Zukunft haben?
Ich bin gespannt auf Ihre Antworten.
MFG
Frank Habring
Sehr geehrter Herr Habring,
Das Kinderbildungsgesetz (KiBiZ) ist 2008 von der Schwarz-Gelben Regierung in die Wege geleitet worden. Die Ziele waren vielversprechend, jedoch hat sich letztlich gezeigt dass eine Reihe von negativen Folgen aufgetreten sind. So haben sich die Personalsituationen und die Arbeitsbedingungen deutlich verschlechtert. Zum Teil fallen auf eine immer weiter sinkende Betreuerzahl immer mehr Kinder.
Wie Sie auch schon richtig erkannt haben sind die Erwerbsmöglichkeiten von Kinderpflegerinnen in Kindertageseinrichtungen deutlich eingeschränkt worden. So dürfen Kinderpflegerinnen nur noch in der Gruppenform III für Kinder im Alter von drei Jahren oder älter eingesetzt werden. Somit erhalten diese Ergänzungskräfte ein sehr eingeschränktes Betätigungsfeld in Kitas.
Klar ist, dass Kinderpflegerinnen die schon Jahrzehnte ihre Arbeit verrichtet haben eine gewisse Qualifikation bereits schon besitzen jedoch sind im Laufe der Jahre weitere Aufgabenfelder dazugekommen, welche die Wichtigkeit der frühkindlichen Bildung noch stärker verdeutlichen. Deshalb ist die Weiterbildung von Kinderpflegerinnen von enormer Bedeutung, denn nur so wird ihnen ein dauerhafter Verbleib in diesem Berufsfeld ermöglicht.
Diese Weiterbildung von Kinderpflegerinnen darf aber weder zur finanziellen noch zur zeitlichen Belastung werden. Daher müssen wir ein hochwertiges Angebot für die Fort- und Weiterbildung schaffen. Unter anderem dadurch dass wir die Weiterbildung finanziell unterstützen und dafür sorgen, dass Kinderpflegerinnen für ihre künftigen Aufgaben hinreichend qualifiziert werden. Die Bildung unserer Kinder darf nicht daran scheitern, dass Kinderpflegerinnen finanziell nicht in der Lage sind sich weiterzubilden.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Büssow