Julius Hahn
PIRATEN
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Frage von Martin W. •

Frage an Julius Hahn von Martin W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Hahn,

wie Sie sicherlich wissen, gehört fast ein Drittel der Bevölkerung keiner Religionsgemeinschaft an. Trotzdem gibt es immer noch einige gesellschaftliche Bereiche, in denen Konfessionslose benachteiligt oder sogar offen diskriminiert werden. Ich würde gerne von Ihnen erfahren, inwieweit Sie sich im Parlament wie auch im Wahlkreis für die Belange dieser Bevölkerungsgruppe einsetzen werden. Konkret möche ich meine Fragen auf den Bereich der sozialen Einrichtungen konzentrieren:

Für Sozialeinrichtungen in kirchlicher Trägerschaft gilt ein eigenes Arbeitsrecht mit besonderen „Loyalitätspflichten“. So werden in „kirchlichen“ Krankenhäusern oder Altenheimen, obwohl diese in der Regel zu 100% aus den Sozialkassen finanziert werden, den Beschäftigten wichtige Grundrechte vorenthalten. Konfessionslose oder andersgläubige Ärztinnen, Altenpfleger oder Hausmeister finden dort unter Umständen keine Anstellung. In katholischen Einrichtungen kann sogar die Wiederverheiratung nach einer Scheidung zur Entlassung führen.
- Werden Sie sich dafür einsetzen, dass das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) dahingehend geändert wird (§ 9), dass in Sozialeinrichtungen, die von allen Bürgerinnen und Bürgern genutzt werden, Konfessionslose und Andersgläubige nicht länger diskriminiert werden können?
- Werden Sie sich dafür einsetzen, dass das Betriebsverfassungsgesetz dahingehend geändert wird (§ 118, 2), dass in Sozialeinrichtungen in kirchlicher Trägerschaft zukünftig dieselben Regelungen greifen wie in normalen Tendenzbetrieben (Medien, Parteien usw.)?

Antwort von
PIRATEN

Sehr geehrter Herr Werner,

zunächst einmal möchte ich mich für Ihre Frage recht herzlich bedanken!

Ich betrachte die Ausgrenzung oder gar Diskriminierung von Konfessionslosen in Deutschland mit großem Unmut. Der Art. 4 des Grundgesetzes regelt die Religionsfreiheit. Die Religionsfreiheit schließt auch ein konfessionsloses Bekenntnis mit ein. Somit werden Konfessionslose in ihren Grundrechten eingeschränkt, was ich absolut nicht dulden möchte.

Ich trete dafür ein, dass die Kirche im Arbeitsrecht mit den übrigen Tendenzbetrieben gleichgestellt wird. Mit einer Gleichstellung würden Kündigungsschutz, Streikrecht, Mitbestimmung, Koalitionsfreiheit und Arbeitnehmerrechte entsprechend dem Betriebsverfassungs- bzw. Personalvertretungsrecht gelten. Der § 118 Abs. 2 Betriebsverfassungsgesetz ist ersatzlos zu streichen. Der § 9 des AGG ist entsprechend der EU-Regelungen zu verändern. Es ist nicht tragbar, dass die Kirche beispielsweise Bewerber auf eine feste Stelle aufgrund ihrer Konfession ablehnt, sie aber Tage später als "1€-Jobber" einstellt. Ich vertrete den Grundsatz "gleiches Recht für alle". Auch die Einziehung der Kirchensteuer durch staatliche Stellen ist kritisch zu prüfen. Weiterhin spreche ich mich dafür aus, dass eine Förderung der kirchlichen Betriebe, z. B. im Gesundheits- und Sozialwesen davon abhängig gemacht werden sollte, ob die Kirche die Grundrechte und den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz achtet.

Mit freundlichem Gruß
Ihr

Julius Hahn