Wie stehen Sie zu einer Anpassung der Zugangsvoraussetzungen für den Erwerb einer Ergänzungsqualifikation für das Lehramt an Grundschulen in Nds., um mehr Lehrkräfte für diese Schulform zu gewinnen?
Sehr geehrte Frau Willie Hamburg,
konkret könnte es darum gehen, den folgenden Abschnitt 4 NLVO-Bildung-QRdErl zu verändern: „Zu der Ergänzungsqualifikation werden nur Lehrkräfte zugelassen, die neben einem weiteren Fach, das für das Lehramtsstudium für das Lehramt an Grundschulen gemäß Nds. MasterVO-Lehr in der jeweils geltenden Fassung vorgegeben ist, über das Lehrbefähigungsfach Deutsch oder Mathematik verfügen.“
Im Sinne des dringenden Bedarfs von Lehrkräften an Grundschulen sollte hier auf das verpflichtende Fach Deutsch/ Mathe verzichtet werden, um allen (!) interessierten Lehrkräften den freiwilligen Weg in das Grundschullehramt zu eröffnen und zugleich ungewollte Abordnungen an diese Schulform zu minimieren.
Hallo,
der Erlass, um den es hier geht, ist der Runderlass „Qualifizierungen gemäß § 13 Abs. 1 und 2 der Niedersächsischen Verordnung über die Laufbahn der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Bildung (NLVO-Bildung) und Erwerb einer Ergänzungsqualifikation für ein Lehramt“.
Es gibt sehr gute schulfachliche Gründe gibt, dass auch die KMK-Vorgaben die Fächer Deutsch und Mathematik für das Grundschullehramt bundesweit vorsehen, nämlich vor allem das Klassenlehrkraftprinzip und das Vermeiden fachfremden Unterrichts in Erstlesen, Schreiben und Erstunterricht Mathematik.
Des Weiteren fehlt den Absolvent*innen der Lehrämter des Sekundarbereiches nicht nur die fachdidaktische Expertise für den Primarbereich, sondern auch und insbesondere die Pädagogik inkl. der Praktika im Primarbereich.
Mit freundlichen Grüßen
Team Hamburg