Portrait von Julia Willie Hamburg
Julia Willie Hamburg
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Maike F. •

Warum werden in Niedersachsen (selbst in Zeiten des Lehrermangels!) LehrerInnen mit befristeten Arbeitsverträgen in den Sommerferien nicht bezahlt, obwohl sie ein ganzes Schuljahr tätig sind?

Die meisten anderen Bundesländer bezahlen ihre LehrerInnen mit befristeten Arbeitsverträgen auch in den Sommerferien, seit 2023 auch Baden-Württemberg.

Ich persönlich bin seit 08.2023 pensioniert und unterrichte seitdem (Schuljahr 23/24) noch 8 Std an meiner ehemaligen Schule in Niedersachsen mit einem bis zum letzten Schultag (21.06.2024) befristeten Arbeitsvertrag. Ob ich jedoch der Anfrage meines Schulleiters nachkommen werde, aufgrund des akuten Lehrermangels in meinem Fachbereich ein weiteres Schuljahr zu unterrichten, werde ich mir gut überlegen. Meine Zusage würde bedeuten, dass ich 2 ganze Schuljahre mit befristeten Verträgen unterrichten würde unter Ausschluss der Bezahlung der jeweiligen Sommerferien.

Mit diesem unsozialen Vorgehen gewinnt Niedersachsen sicherlich weder Pensionäre, noch andere Lehrkräfte für eine Lehrtätigkeit an Niedersachsens Schulen! Und das in Zeiten des akuten Lehrermangels!

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Hallo, 

grundsätzlich muss zu den befristeten Verträgen unterschieden werden, welche Art von Befristung vorliegt:

  1. Vertretungsverträge mit einer Befristung mit Sachgrund (Vertretung einer erkrankten/abwesenden Stamm-LK):

Hier geht es um Mittel, die zur Vertretung einer Stamm-Lehrkraft einer Schule zur Verfügung steht, die keinen Unterricht erteilen kann, weil sie abwesend ist.
In den Erlassen zu den Vertretungsverträgen ist geregelt, dass ein Vertrag maximal vom ersten Schultag eines Schuljahres bzw. Schulhalbjahres bis zum letzten Unterrichtstag vor den Sommerferien laufen kann. In den Ferien wird kein Unterricht erteilt, also wird während der Ferien auch keine Vertretungskraft benötigt.
Vertretungsverträge sollen die Schulen unterstützen, wenn längerfristige aber nicht vorhersehbare Ausfälle von Lehrkräften abgedeckt werden müssen (z.B. aufgrund einer plötzlich auftretenden Krankheit). Die Schulen sind gehalten, ihren Unterricht zum Beginn eines Schuljahres so zu organisieren, dass dies mit den zur Verfügung gestellten dauerhaft beschäftigten Lehrkräften abgedeckt werden kann. Die Schulen haben zudem ein Vertretungskonzept und die RLSB können ggf. unterstützen. Wenn an einer Schule also zusätzlicher Unterstützungsbedarf besteht, kann der Bedarf durch eine Neueinstellung oder durch Abordnungen oder Versetzungen von anderen Schulen geregelt werden.
Unter bestimmten Bedingungen können Vertretungskräfte an derselben Schule dieselbe Lehrkraft vertreten, wenn deren Ausfall nach den Ferien zu Beginn des neuen Schuljahres schon absehbar ist und andererseits klar ist, dass die erkrankte Person ihren Dienst vor den Herbstferien wieder aufnimmt.
Grundsätzlich ist es aber Ziel, die Vertretungskräfte unbefristet und dauerhaft an den Schulen einzustellen. Die RLSB machen auch solche Angebote, die aber von den befristeten Kräften oft aus persönlichen Gründen abgelehnt werden

  1. Befristete Verträge ohne Sachgrund (z. B. in einer befristeten Maßnahme wie Unterstützung in Corona-Zeiten oder jetzt zur Betreuung von Kindern aus der Ukraine)

Hier werden meist Verträge (im Rahmen eines Sonderprogramms) sachgrundlos befristet (bis zu zwei Jahre) und wenn der Zeitraum der Maßnahme die Sommerferien mit einschließt, werden die so Beschäftigten auch während der unterrichtsfreien Zeit der Sommerferien vergütet.

Die Praxis, bei zweiterem Vertrag die Vergütung der Sommerferien auszulassen, ist von der Landesregierung so nicht intendiert und muss überprüft werden, sollte so ein Fall an uns gemeldet werden.
In Ihrem Schilderung sehen wir den ersteren Fall, also eine Vertretung für eine kurzfristig ausgefallene Stamm-Lehrkraft, wonach der Vertragsabschluss der Schulleitung rechtens war. Ziel ist es, mit dieser Vertretungsregelung lediglich kurzfristige und unplanbare Ausfälle auszugleichen und langfristige Lösungen mit unbefristeten Stellen zu schaffen. Bei mehrjährigen Verträgen muss eine Vergütung ebenso in den Sommerferien gezahlt werden. 

Wir hoffen, dass wir Ihnen mit Ihrem Anliegen weiterhelfen konnten. 

Mit freundlichen Grüßen, 

Team Hamburg

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