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Julia Klöckner
CDU
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Frage von Jürgen B. •

Sehen Sie eine Benachteiligung kinderreicher Familien im Renten-, Sozialversicherungs- und Steuersystem?

1. Rente: Kinderreiche Familien investieren weit überproportional in die künftigen Rentenversicherungszahler, können aber aufgrund der zusätzlichen Arbeitsbelastung weniger für die eigene Rente zusätzlich vorsorgen. Die Kinder zahlen dafür später viel mehr Renten für jetzt gut verdienende Kinderlose, statt für die eigenen Eltern.

2. Sozialversicherung: Großfamilien zahlen ebenso viel Sozialversicherung wie kleine Familien, obwohl auch hier deren Leistungsfähigkeit, wie schon bei den Renten vermindert ist. Die Differenz von Familien mit Kindern gegenüber kinderlosen ist allgemein zu klein.

3. Steuer: Vergünstigungen werden zum größten Teil über Steuernachlässe geregelt. Dadurch wird die Förderung für Kinder reicher Familien gewährlistet und für Kinder ärmerer Familien gekappt. Eine Umstellung auf eine gleiche Geldleistung für jedes Kind wäre gerechter und effizienter.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr B.,

Familien leisten jeden Tag Großartiges – für ihre Angehörigen und unsere Gesellschaft. In Familien wachsen Gemeinsinn und Solidarität zwischen Jung und Alt. Eltern sind unersetzlich für ihre Kinder, ihre Zeit und Zuwendung schaffen Bindung und Mut für das ganze Leben.

Wir als Union möchten Familien finanziell und strukturell so fördern, dass sie ihr Leben frei gestalten können.

Zu Ihren Fragen:

Zu Frage 1: Die Rente lebt von einer demographischen Entwicklung – basierend auf dem "Generationenvertrag". Adenauers Aussage "Kinder bekommen die Leute immer" spiegelt diese Idee wider.

Ob kinderreiche Familien weniger für die eigene Rente vorsorgen können, ist pauschal schwer zu beurteilen. Die Deutsche Rentenversicherung gleicht mögliche Nachteile durch Kindererziehung mit den sogenannten "Kindererziehungszeiten" aus. Diese wirken sich direkt auf die Rentenhöhe aus. Elternteile werden für die Kindererziehung so gestellt, als hätten sie Beiträge in Höhe des Durchschnittsverdienstes aller Versicherten gezahlt. Werden Kinder neben der Arbeit erzogen, addieren sich die Kindererziehungszeiten in der Rente zusätzlich.
Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Familie-und-Kinder/Kindererziehung/kindererziehung_node.html

Zu Frage 2: In der Rentenversicherung gilt das Äquivalenzprinzip: Die Rentenhöhe orientiert sich am Verdienst und den Kindererziehungszeiten. Sollte der Wunsch sein, die Beitragszahlungen zu senken, würde sich dies negativ auf die spätere Rente auswirken.

In der Arbeitslosenversicherung sind Familien mit Kindern sogar bevorteilt, da ihr Arbeitslosengeld mit 67 Prozent höher ist als das von Kinderlosen mit 60 Prozent. Hier sehe ich keinen Nachteil. 
Informationen dazu finden Sie hier: https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslosengeld/finanzielle-hilfen/arbeitslosengeld-anspruch-hoehe-dauer

In der Pflegeversicherung zahlen Beitragszahler mit Kindern weniger als kinderlose Beitragszahler. Zudem sind Kinder in der gesetzlichen Krankenkasse beitragsfrei mitversichert (Familienversicherung). Hier unterstützt der Sozialstaat Eltern mit Kindern enorm.
Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege/online-ratgeber-pflege/die-pflegeversicherung/finanzierung.html und https://familienportal.de/familienportal/lebenslagen/kinder-jugendliche/familienversicherung


Zu Frage 3: Bei der Einkommensteuer werden persönliche Lebensumstände (z.B. Ehe oder Kinder) berücksichtigt. Steuerliche Elemente des Familienlastenausgleichs sind Kindergeld, Kinder- und Betreuungsfreibetrag, Ehegattensplitting und die steuerliche Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten. Diese Leistungen gleichen zusätzliche Belastungen von Eltern mit Kindern aus. Der Familienlastenausgleich ist keine Sozialleistung, die Bedürftigkeit voraussetzt.

Aufgrund des progressiven Einkommensteuertarifs wirken sich diese steuerlichen Abzüge umso stärker aus, je höher das Einkommen ist. Dies zeigt sich besonders bei den Wechselwirkungen zwischen Kindergeld und Kinderfreibetrag. Der Kinderfreibetrag dient der verfassungsrechtlich zwingenden Freistellung des Existenzminimums des Kindes. Bei der Berechnung wird bereits gezahltes Kindergeld angerechnet. Zu viel gezahltes Kindergeld wird nicht zurückgefordert, sondern verbleibt als Zuschuss im Rahmen des Familienlastenausgleichs. Dadurch erhalten einkommensschwache Haushalte staatliche Zuschüsse in Form von Kindergeld, während einkommensstarke Haushalte mit dem Kindergeld lediglich Vorauszahlungen auf das Existenzminimum erhalten.

Herzliche Grüße
Julia Klöckner MdB

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