Halten Sie es für richtig, dass die Beschneidung von Jungen auch aus nicht-medizinischen Gründen erlaubt wurde?
Aktuell dürfen Eltern ihre männlichen Kinder auch aus nicht-medizinischen Gründen beschneiden lassen, es sei denn das Kindeswohl wird gefährdet. In den ersten 6 Monaten nach der Geburt, muss die Beschneidung nicht von einem Arzt durchgeführt werden, eine von einer Religionsgesellschaft dazu vorgesehene Personen mit vergleichbarer Befähigung und besonderer Ausbildung genügt.
(siehe auch Bürgerliches Gesetzbuch § 1631d https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1631d.html )
Befürworter dieser Regelung argumentieren mit dem Sorgerecht der Eltern und der Religionsfreiheit der Eltern und des Kindes.
Kritiker argumentieren mit dem Recht des Kindes auf Selbstbestimmung und auf körperliche Unversehrtheit.
Wie stehen sie zu diesem Thema? Sie waren damals, am 12. Dezember 2012, als BGB § 1631d verabschiedet wurde, nicht Mitglied des Bundestags. Wie würden sie abstimmen, wenn über die Einführung des Paragraphen erst heute abgestimmt würde?
Sehr geehrter Herr R.,
danke für Ihre Anfrage.
Für Juden und Muslime ist die rituelle Beschneidung von Jungen von elementarer religiöser Bedeutung. Nach heutigem Wissensstand gefährdet diese das Kindeswohl in der Regel nicht, wenn bestimmte Voraussetzungen greifen. Diese wurden mit dem Gesetz 2012 definiert. Eine Voraussetzung ist, dass in der Regel nur Ärzte den Eingriff vornehmen dürfen. Andere Personen, wie beispielsweise jüdische Mohalim, müssen speziell ausgebildet und für den Eingriff befähigt sein, wie ein Arzt.
Nach dem Grundgesetz liegt die Erziehung von Kindern in erster Linie in der Verantwortung ihrer Eltern. Ich denke, dass Eltern für ihre Kinder am besten entscheiden können, was gut ist. Für die Beschneidung von Jungen hat das Gesetz damit die notwendigen Voraussetzungen geschaffen.
Herzliche Grüße
Julia Klöckner MdB