Frage an Julia Klöckner von Doris M. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie
Hallo, Frau Klöckner,
zwar geht es um eine Schulangelegenheit, die mehr zum Länderrecht gehört, aber dennoch möchte ich sie, als meine Abgeordnete bitten, mir auf meine Frage zu antworten.
Als Mutter einer 10 jährigen Tochter beschäftigt mich zur Zeit die Frage, weshalb wir für die Beförderung unserer Tochter zum Gymnasium jährlich 210 € für die Fahrkarte zahlen, während der gleiche Bus auch die regionale Schule mit der gleichen Haltestelle anfährt und die Schüler und Schülerinnen dieser Schule nichts für die Fahrt bezahlen müssen. Wo bleibt da die Chansengleichheit?
Danke für eine Antwort und viele Grüße aus dem tiefem Hunsrück.
D.Müller
Sehr geehrte Frau Müller,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Nicht nur die Bildungshoheit liegt bei den Ländern, auch die Beförderung der Schüler und Schülerinnen zu den Schulen. Jedes Bundesland regelt in speziellen Gesetzen, Verordnungen und Erlassen, wie die Beförderung der Schüler zu organisieren ist und wer die Kosten dafür trägt. Oft werden die Kosten für die Beförderung im öffentlichen Nahverkehr bezuschusst oder in ländlichen Gebieten die Beförderung mit speziellen Schulbussen gewährleistet.
Die gesetzliche Regelung in Rheinland-Pfalz besagt, dass die Schulbeförderung zu den regionalen Schulen sowie zu den Grund-, Haupt- und Sonderschulen kostenfrei ist, nicht jedoch die Beförderung zu den Realschulen und Gymnasien. Dort wird ein „angemessener Eigenanteil“ (§56 Schülerbeförderung, Landesgesetz über die Schulen in Rheinland-Pfalz) gefordert. Das ist schlichtweg ein Finanzierungsproblem und nicht im Sinne der Chancengleichheit. Auch Bemühungen, Anträge und Initiativen meiner Landtagskollegen aus der CDU-Fraktion, die sich in dieser Angelegenheit sehr engagieren, blieben bisher erfolglos und stießen gegen massiven Widerstand der Landesregierung.
Liebe Frau Müller, auch mir sind in da im wahrsten Sinne des Wortes „die Hände gebunden“.
Herzliche Grüße,
Julia Klöckner