Frage an Julia Klöckner von Hans-Jürgen B. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Klöckner,
im rheinland-pfälzischen Nichtraucherschutzgesetz ist in Festzelten mit weniger als 21 Tagen Aufstelldauer das Rauchen erlaubt.
Halten Sie diese Regelung nicht für eine Veräppelung, denn wo gibt es schon Feste mit mehr als 21 Tagen Dauer? Wissen Sie als Ex-Weinkönigin, wo es in RLP Festzelte mit mehr als 21 Tagen Aufstelldauer gibt?
Ist Tabakrauch etwa erst nach mehr als drei Wochen für Nichtraucher schädlich?
Bayern hatte unter CSU-Ägide seinerzeit mit Rücksicht auf das zwei Wochen dauernde Oktoberfest diese Klausel eingeführt, in der Volksabstimmung wurde sie ohne Wenn und Aber abgeschafft. Das Wählerverhalten in Rheinland-Pfalz dürfte sich kaum von dem der Bayern unterscheiden.
Sind Sie daher dafür, die 21 Tage-Klausel für Festzelte abzuschaffen?
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen Breitzke
Sehr geehrter Herr Breitzke,
die CDU Rheinland-Pfalz beabsichtigt nicht, das Nichtraucherschutzgesetz in Rheinland-Pfalz zu ändern.
Herzliche Grüße
Julia Klöckner