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Julia Klöckner
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Frage von Gabriela K. •

Frage an Julia Klöckner von Gabriela K. bezüglich Gesundheit

Warum kann ich als Nichtraucher in Rheinland-Pfalz immer noch nicht alle Veranstaltungen besuchen, ohne von krebserregendem Rauch umgeben zu sein? Vor einiger Zeit wollte ich ein Lokal besuchen, welches damit geworben hatte, Live Musik anzubieten. Ich fiel aus allen Wolken als ich feststellen musste, dass dort geraucht werden darf. Auch finden mittlerweile in Kneipen Lesungen statt. Es gibt also eine Kulturszene die sich in Kneipen etabliert, aber leider ist diese nur Rauchern vorbehalten. Dies finde ich ungerecht und nicht akzeptabel. Wann kann endlich jeder überall hingehen, an allen Veranstaltungen teilnehmen ohne von rauchenden Menschen umgeben zu sein? Das gilt auch für Festzelte. Jetzt, zur Faschingszeit, stellt man Fastnachtszelte auf, damit man den Nichtraucherschutz umgehen kann. Auch Kinder und Jugendliche dürfen dort hingehen. Wieso werden diese nicht geschützt? Das Gesetz in Rheinland-Pfalz hat zu viele Ausnahmen und wird Nichtrauchern, Kindern und Jugendlichen nicht gerecht.

Für mich kommt bei den Wahlen nur eine Partei in Frage, die eine Änderung des bestehenden Gesetzes unterstützt. Wollen Sie meine Stimme, Frau Klöckner?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Klein,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Nichtraucherschutz. Die CDU Rheinland-Pfalz steht für einen Nichtraucherschutz der wirksam, aber auch verhältnismäßig ist. Die bestehende Regelung schützt vor allem kleinere Gaststätten, die aufgrund ihrer Ausstattung durch ein generelles Rauchverbot in den Ruin getrieben würden. Insbesondere ist der CDU wichtig, dass die Existenz dieser kleinen Gaststätten mit nur einem Gastraum und getränkegeprägtem Angebot orientiert an der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes und des VGH Rheinland-Pfalz gesichert werden kann. Grundsätzlich befürworten wir die Regelungen, die es diesen Gaststätten erlaubt - mit entsprechender Kennzeichnung und Altersbeschränkung - weiterhin in den Gasträumen zu rauchen.

Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz steht dem Gesetzgeber ein Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraum für ein Konzept des Nichtraucherschutzes in Gaststätten zu, das den Gesundheitsschutz im Ausgleich insbesondere mit der Berufsfreiheit der Gaststättenbetreiber verfolgt. Ein generelles Rauchverbot in der Gastronomie kommt daher für uns nicht in Betracht.

Beim Zutritt von Kindern und Jugendlichen zu Gaststätten setzen wir auf die Verantwortung der Eltern. Wir beabsichtigen nicht, den Geltungsbereich des Nichtraucherschutzgesetzes auszuweiten.

Bei kulturellen Veranstaltungen in Gaststätten bestimmt der Veranstalter die Räumlichkeiten und damit auch, ob es sich um eine Raucher- oder um eine Nichtraucherlokalität handelt.

Herzliche Grüße

Julia Klöckner

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