Frage an Jürgen Pohlmann von Monika M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Pohlmann,
wie kann eine 600.000 €-teure Semi-PROFI-Skateanlage auf einer GRÜNANLAGE FÜR ANWOHNER und Bewohner angrenzender Ortsteile OHNE RECHTSGÜLTIGEN Bebauungsplan erstellt und zudem noch INTERNATIONAL beworben werden, obwohl BP 2435 sowie DV vom 14.06.13 für die BEBAUUNG unserer GRÜNFLÄCHE die Aufstellung eines weiteren Bebauungsplanes festlegen (siehe Seite 1 unten - http://www.bauumwelt.bremen.de/sixcms/media.php/13/18_267_S_DV2435_Endf.pdf -
(siehe auch Protokoll 2012, Seite 4 - http://www.wirtschaft.bremen.de/sixcms/media.php/13/18_226_S-Vorlage+Entwicklungsbericht_Gesamt_BV.pdf ) sowie (Werbung in Fachzeitschrift - http://v1.world-architects.com/en/projects/project-review-detail/47719_skatepark_in_der_ueberseestadt )
Für eine plausible Erklärung wären wir Ihnen sehr verbunden.
M. M. für die Bürgerinitiative Überseestadt