Frage von Daniela A. • 09.01.2024
Wie setzen Sie sich dafür ein, dass nicht-deutschen Staatsangehörigen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, nicht vom Selbstbestimmungsgesetz ausgeschlossen werden?
Sehr geehrter Herr Lenders, das Recht auf geschlechtliche Selbstbestimmung ist ein Menschenrecht, also unabhängig von Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsstatus! Was tun Sie dafür, dieses Menschenrecht zu gewährleisten?
Antwort von Jürgen Lenders FDP • 23.01.2024
Guten Tag Daniela A.,
Ich kann die Einschränkung, dass die Regeln im SBGG nur für Menschen mit gesichertem Aufenthaltsstatus gelten sollen, nachvollziehen. Denn die Regelungen zum Personenstand sind grundsätzlich Angelegenheit des Staates, dem die Person angehört. Eine Duldung verschafft den Betroffenen keinen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland, die geduldeten Personen bleiben weiterhin ausreisepflichtig.